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Unwirksame Vergleichsarbeiten

Mit den Vergleichsarbeiten an den baden-württembergischen Schulen ist es ein Kreuz. Da es Probleme mit der Geheimhaltung der Aufgaben gab und überhaupt viele gegen sie waren, vor allem dagegen, dass sie benotet werden, hat das Kultusministerium die Notbremse gezogen und zum einen die Benotung abgeschafft und zum anderen die Termine geändert. Jetzt werden sie Ende September, Anfang Oktober sozusagen „rückwirkend“ geschrieben, also nach einigen Wochen Unterricht in Klasse 9 der „Lernstand“ in Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache am Ende der Klasse 8 erhoben.

Ist das nicht reichlich spät? Schüler vergessen schnell und in den Sommerferien noch schneller. Das wird dazu führen, dass in den ersten Wochen des neuen Schuljahrs in Klasse 9 der Kompetenzerwerb in den Klassen 7 und 8 trainiert wird. Schließlich will man (als Lehrender und Lernender) in diesem Test ordentlich abschneiden. Oder etwa nicht?

Man kann an der Wirksamkeit des Evaluationsinstruments Vergleichsarbeit tatsächlich zweifeln. Vorgeschrieben ist das Schreiben der Tests und wohl auch ihre Auswertung durch den betreffenden Fachlehrer – oder den aus dem Vorjahr? Daraus ergeben sich „Informationen zum individuellen Leistungsstand einzelner Schülerinnen und Schüler“. Und was wird daraus in Klasse 9? Wer soll die Rückstände aus 7 und 8 aufarbeiten? Und wie soll das geschehen?

Anhand der landesweiten Ergebnisse aus der Pilotierungsphase können die Lehrkräfte der Klasse 9 sehen, wie gut in 7 und 8 gearbeitet wurde. Und dann? Die Ergebnisse „sollten“ in der Fachkonferenz „offen diskutiert und interpretiert werden, um gezielte Maßnahmen einzuleiten“, heißt es auf dem Landesbildungsserver. Dieser syntaktisch verunglückte Satz (Was ist das „Subjekt“ des um-zu-Gefüges?) verrät die ganze Unsicherheit. Wer leitet die gezielten Maßnahmen ein? Die Fachkonferenz? Worin bestehen die Maßnahmen? In Pflichtfortbildungen? Welche Rolle spielt eigentlich die Schulleitung bei der ganzen Sache? Fragen über Fragen.