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Ungeregelt – Bund und Bildung

In der Wochenzeitschrift DIE ZEIT wird (in Ausgabe 42/2009) ein stärkeres Engagement des Bundes in der Bildung gefordert. Die neue Koalition solle ein „starkes Ministerium“ bilden, in dem die Zuständigkeiten „vom Kindergarten über die berufliche Integration lernschwacher Migranten bis zur Spitzenforschung“ gebündelt wären. Besonders auf „die frühe Kindheit“ und „die hohe Zahl an Bildungsverlierern“ sollte sich die Bundesregierung konzentrieren.

Dass dem Bund die Zuständigkeit in Schulfragen fehlt, ficht den ZEIT-Schreiber Martin Spiewak nicht an. Man müsse halt die Regelungen des Grundgesetzes „geschickt umgehen“. Ist gemeint: gegen die Verfassung verstoßen? Warum haben wir sie dann überhaupt? Aber wer diese Frage stellt, gehört nach Spiewak zum „Chor der Kleinmütigen“. Offenbar soll man sich nicht an Kleinem wie dem Grundgesetz stoßen, wenn man zu großen Bildungstaten unterwegs ist.

Aber was soll eine Bundeszuständigkeit für den Kindergarten bringen? Es geht doch darum, vorschulische und schulische Arbeit wesentlicher enger zu verflechten. Wir brauchen (im Lande Baden-Württemberg) ein schlüssiges Konzept für die Förderung im Kindergartenalter. Dazu gehören die Sprachförderung, aber auch die Stärkung des Musischen, die Anregung zur Bewegung, der regelmäßige Gang in die Natur und vor allem die Unterstützung der Kinder beim Selbstständigwerden. Die Grundschule muss wissen, worauf sie aufbauen kann. Die dort Lehrenden sollten daher häufiger die Kindertagesstätten besuchen und die im vorschulischen Bereich Tätigen bei regelmäßigen Schulbesuchen sehen, was aus „ihren Kindern“ geworden ist. Daraus würden sich Hinweise ergeben, wie man „die Kleinen“ besser auf die Grundschule vorbereiten könnte.

Die Abstimmung zwischen Kindergarten und Schule darf nicht dem Engagement Einzelner überlassen bleiben, sondern muss institutionell abgesichert werden. Das kann nicht von Berlin aus geschehen, sondern – hierzulande – von Stuttgart aus, und zwar vom Kultusministerium.