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Über Steuersünder

Darf der Staat Geschäfte mit Dieben machen? Ein Erörterungsthema, nicht nur für einen Aufsatz in der Oberstufe. Die ganze Republik kann darüber diskutieren. Sie tut es auch, und zwar heftig. Fast alle Meinungen liegen bereits auf dem Tisch. Hier ist die von Häckerling:

Zu den klugen Sätzen, die der Verfasser schon in seiner Kindheit hören durfte, gehört der: „Mit de Lomba fangt mr d’Lomba.“ Das bedeutet auf Hochdeutsch: „Wer Ganoven das Handwerk legen will, muss zu Mitteln greifen, die außerhalb des rechtsstaatlichen Repertoires liegen. Jesuitisch gesagt: Der Zweck heiligt die Mittel. Und wenn der Zweck darin besteht, Menschen, die ihr Geld nicht, wie es sich gehört, in ihrem Heimatland versteuern, dazu zu bringen, dass sie genau dies tun, dann wäre dafür jedes Mittel recht.

Die Steuersünder haben dem deutschen Staat ein Schnippchen geschlagen und so ein größeres Schnäppchen gemacht, nämlich die Kapitalertragssteuer behalten. Sie dürften sich ins Fäustchen gelacht haben, als ihnen das gelungen war. Darüber wiederum können sich alle ärgern, denen ein solcher Coup nicht gelungen ist oder die sich in ihrer Naivität vom Staat das Geld haben abknöpfen lassen. Der Schreiber dieser Zeilen ärgert sich auch. Der Ehrliche, Naive, Brave ist halt der Dumme. Das schmerzt.

Aber was hat Häckerling für eine Meinung? Er kann sich für keine entscheiden. Die großelterliche Sentenz von den Lumpen, mit denen man die Lumpen fängt, wirkt nach, aber auch die Sorge, dass der Ankauf von Diebesgut eines Rechtsstaats nicht würdig ist.

Aber ob mir die Alternative (sehr viel strengere Kontrollen über die Geldflüsse) mehr behagen würde? Häckerling will nicht in den Lobgesang des „starken Staates“ einstimmen. Denn der starke Staat schafft schwache Bürger. Da ist es fast besser, er ist nicht ganz so stark und kann betrogen werden. Auch für Steuersünder gilt hoffentlich: „Wer zuletzt lacht, lacht am besten.“ Oder: „Die Sonne bringt es an den Tag.“ Einer CD mit geklauten Daten kann ich nicht viel Sonniges abgewinnen.

(Blog-Eintrag Nr. 145)