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Politik

Über Käßmann 2

Es ist schade und es ist betrüblich, dass die Amtszeit der Frau Käßmann ein so abruptes Ende gefunden hat. Ein großer Aufbruch endete mit einem spektakulären Abbruch. Auch wenn andere es anders sehen: Zum Rücktritt gab es keine Alternative, meint der Verfasser dieser Zeilen. Für die Vorsitzende der EKD, der Evangelischen Kirche in Deutschland, gelten strengere Regeln als für Politiker.

Drei Sätze spielten nach dem Ereignis vom Samstagabend eine besondere Rolle. Sie bestätigen, dass Frau K. an ihre Grenzen gekommen war. Der erste Satz: „Ich bin über mich selbst erschrocken, dass ich einen so schlimmen Fehler gemacht habe.“ Daraus ist abzulesen, dass sie sich selbst nicht (mehr) zu kennen meint. Aber wer, wenn nicht sie selbst, musste wissen, wie es um sie stand an diesem Abend und an den vielen Tagen und Abenden davor? Ihr Kollege Schorlemmer sagte, sie habe unter Dauerstress gestanden. Anders gesagt: Sie war überfordert; sie war an den Grenzen der Belastbarkeit angekommen oder hatte sie überschritten. Wenn das aber so war, dann hätte sie daraus Konsequenzen ziehen müssen. Das wäre sie ihrer Aufgabe schuldig gewesen. Der christliche Glaube bietet dafür Wege an.

Der zweite Satz: „Mir ist bewusst, wie gefährlich und unverantwortlich Alkohol am Steuer ist.“ Offenbar hat das Wissen nicht gereicht, entsprechend zu handeln. Sich einer Gefahr bewusst sein und ihr nicht aus dem Weg gehen können, das ist eine bedrohliche Lebenslage. Konnte sie keiner zurückhalten? Konnte ihr keiner helfen?

Und der dritte Satz lautet: „Den rechtlichen Konsequenzen werde ich mich selbstverständlich stellen.“ Dieser Satz wäre besser nicht gesagt worden. Oder gab es (im Kopf der Frau K.) die Alternative, sich diesen Konsequenzen nicht zu stellen? Das Recht gilt für alle. Sich ihm zu entziehen wäre eine Straftat. Diese Option gibt es für die Spitzen der Kirche(n) hoffentlich nicht.

Frau Käßmann gebührt Dank für ihre Arbeit. Es ist ihr zu wünschen, dass sie nun in Ruhe wieder zu sich selbst finden kann.

(Blog-Eintrag Nr. 156)