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Fortbildungsforderungen

Die Ministerin hat Recht. Das Thema Lehrerfortbildung darf sich nicht auf die Frage verengen, ob dabei Unterricht ausfällt. Wenn die baden-württembergische Kultusministerin Schick (am 10.04.10) in der Stuttgarter Zeitung ein „Gesamtkonzept“ fordert, dann verbindet sich die Zustimmung von unsereinem allenfalls mit dem Einwand: Das ist schon lange fällig. Mit den „Leitlinien zur Fortbildung“ vom Mai 2006 wurde der Rahmen bereits geschaffen. Man muss ihn nur ausfüllen.

Das Kultusministerium ist, so heißt es da, für die „strategische Weiterentwicklung“ der Lehrerfortbildung zuständig, die „Landesakademie für Fortbildung“ entwickelt die entsprechenden Konzepte und setzt sie um, zusammen mit den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung. Dass sich die Lehrkräfte überhaupt fortbilden, ist Sache der Schulleitungen. Sie sorgen für einen „jährlichen Fortbildungsplan“ – und dann? Dann „motivieren“ sie ihre Lehrerinnen und Lehrer zur Teilnahme; denn sie dürfen nur „in zu begründenden Fällen“ jemanden zur Weiterbildung „verpflichten“. Da tut sich eine Lücke auf; denn wenn die Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet sind, „ihre … Kompetenzen … stetig weiterzuentwickeln“, dann muss man auch die Pflicht zur Fortbildung deutlicher akzentuieren.

Nur an einer Veranstaltung müssen alle teilnehmen: am Pädagogischen Tag. Der aber ist „grundsätzlich“ (das heißt fast immer) „in der unterrichtsfreien Zeit“, also in den Ferien und an Wochenenden. Das dürfte die Begeisterung für solche Veranstaltungen wenig beflügeln, dienen doch Wochenende und Ferien – beamtenrechtlich gesehen – der Erholung und der Familie, vom Korrigieren mal ganz abgesehen.

Auch bei den übrigen Fortbildungsveranstaltungen „wird nach Maßgabe der schulischen Möglichkeiten Unterrichtsausfall vermieden“. Bei solchen Rahmenbedingungen wird das Motivieren zur Teilnahme für die Schulleiter zu einer ziemlichen Anstrengung.

(Blog-Eintrag Nr. 172)