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Politik

Druck oder Zwang

Durch ein Kinderschutzgesetz will das Land Baden-Württemberg seit 2009 verhindern, dass kleine oder größere Kinder verwahrlosen, weil ihre Eltern es an der Pflege und Erziehung fehlen lassen. Nicht alle Eltern kommen diesen verpflichtenden Untersuchungen (U 1 bis U 11) nach, wie man der heutigen Ausgabe von Sonntag Aktuell (16.5.10) entnehmen kann. Trotzdem will das zuständige Sozialministerium auf Sanktionen, also „Strafen“, verzichten. Man hat mit den Krankenkassen vereinbart, den (moralischen?) Druck zu erhöhen, indem die Kassen den Eltern einen (freundlichen?)  Brief oder ein E-Mail schicken und sie auf diese Weise an die Untersuchungen erinnern. Manche Kassen belohnen sogar jene Eltern mit Geld- und Sachprämien, die ihrer Pflicht nachkommen.

Da stimmt etwas nicht, findet Häckerling. Es wird belohnt, wer eine Pflicht erfüllt, es wird freundlich erinnert, wer sie nicht erfüllt, und es bleibt ungeschoren, wer sie trotz Erinnerung unbeachtet lässt. Aber wie soll man jene Kinder herausfinden und schützen, die vernachlässigt oder geschlagen werden und körperlich und geistig verkümmern? Eine Pflicht ist etwas, was man tun muss. Traut sich die Politik nicht, entschiedener aufzutreten? Will man die Bürger als Wähler nicht verärgern?

Es geht hier nicht um die Eltern, es geht um die Kinder, um deren Wohl und Wehe. Da müssen Empfindlichkeiten zurückstehen. Wenn etwas schiefgegangen ist, wenn das Kind bereits „in den Brunnen gefallen“, also psychisch und mental gestört ist, dann leidet es ein Leben lang – in der Kita, in der Schule und auf dem Weg ins Berufsleben. Man sollte also über Sanktionen gegen säumige Eltern durchaus nachdenken.

(Blog-Eintrag Nr. 182)