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Politik

Staatsgewalt

In seinem letzten Blog („Tunnelblick“) hat sich Häckerling über die unversöhnliche Haltung der Befürworter und Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 geäußert. Nun, am gestrigen 30. September 2010, ist die Lage im Schlossgarten eskaliert. Offenbar schaffen es Bäume noch mehr als Gebäude, die Emotionen zu steigern. Die Polizei hat diesmal zu Instrumenten gegriffen, die weh taten: Wasserwerfer und Pfeffer. Das Fernsehen zeigte blutige Gesichter, Schüler mit juckenden Augen, erregte ältere Menschen, die so etwas „noch nie“ erlebt hatten. Das ist schlimm, und jeder, der darunter leidet, hat unser Mitleid verdient. Die Frage, warum „es so weit“ gekommen ist, muss dringlicher denn je gestellt werden.

Es wird aber auch noch die andere Frage gestellt, ob „der Staat“, ob die Polizei „das“ darf? Er darf es, sie darf es. Die Polizei muss sogar so handeln, wenn sie von den Verantwortlichen einen entsprechenden Auftrag bekommt. Es gibt tatsächlich das „staatliche Gewaltmonopol“. Das hat seine Begründung darin, dass Recht und Gesetz durchzusetzen sind. Dabei ist zwar nicht jedes Mittel erlaubt, aber einige sind es schon. Wasserwerfer, Schlagstöcke und Pfefferspray gehören dazu. Monopol heißt, dass nur einer etwas darf. Wir anderen, wir „normalen“ Bürger haben kein Recht, Gewalt auszuüben. Selbstjustiz ist verboten. Kleist hat im „Michael Kohlhaas“ vorgedacht, wohin sie führen kann. Wie schön, dass diese Novelle zur Pflichtlektüre im Abitur bestimmt wurde.

„Alle Gewalt“ geht zwar „vom Volke“ aus, aber das Volk hat sich eine Verfassung gegeben, hat Institutionen geschaffen und denen die Aufgabe erteilt, in geordneten Verfahren Beschlüsse zu fassen und Gesetze zu schaffen. Wer das infrage stellt, stellt die staatliche Ordnung überhaupt infrage.

Nun muss es allerdings nicht so weit kommen, dass die Bürger das staatliche Gewaltmonopol so „hautnah“ wie gestern erleben. Vielleicht hätte es eine klügere Politik gegeben, das zu verhindern. Aber die sehe ich weit und breit nicht.

(Blog-Eintrag Nr. 216)