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Pflichtbewusst oder pflichtwidrig

Der Verdacht stand im Raum und zuzutrauen wäre es ihnen ja allemal, den Lehrern, dass sie während der Dienstzeit gegen Stuttgart 21 demonstrieren. So hat man allenthalben gedacht, wobei man sich unter „man“ zum Beispiel auch einige Medienmenschen vorzustellen hat. Nicht einmal im Regierungspräsidium Stuttgart war man sich seiner Sache sicher und hat daher „sicherheitshalber“ die Schulleiter gebeten, jene Kollegen zu melden, die sich dienstwidrig verhalten und während der Unterrichtszeit an den Demonstrationen im Stuttgarter Schlossgarten teilgenommen haben.

Gemeldet wurde offenbar niemand. Das lässt sich böswillig deuten, zum Beispiel so: Die Schulleiter haben sich vor ihre pflichtwidrig handelnden Kollegen gestellt und deren Verhalten „gedeckt“, vielleicht weil sie den Ärger scheuten oder um Konflikte im Kollegium zu vermeiden. Diese Deutung ist denkbar und zeugt von einer wenig schmeichelhaften Einschätzung der Schulleitungen. Aber bei dem latenten abgrundtiefen Misstrauen gegenüber den „Paukern“ wabert sie bestimmt in manchen Köpfen.

Häckerling sieht es anders. Wie sollte ein Lehrer so dumm sein und sich dienstwidrig verhalten? Er weiß doch, denn er hat es einst im Vorbereitungsdienst, dem Referendariat, gelernt: Beamte haben im Dienst loyal zu sein. Streiken oder die Teilnahme an Demonstrationen während der Arbeitszeit ist nicht erlaubt. Bei Verstößen droht ein Disziplinarverfahren – mit unkalkulierbaren Folgen. Wer will das schon riskieren? Das ist nicht einmal Stuttgart 21 wert.

Wie gut, dass unsere Lehrer in den staatlichen Seminaren nicht nur lernen, wie man unterrichtet und wie man schwierigen Kindern begegnet, sondern dass sie auch bei der 40-stündigen Ausbildung in Schul- und Beamtenrecht aufpassen.

(Blog-Eintrag Nr. 226)

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