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Gunst und Ungunst

Die einen haben bei den Landtagswahlen am 27. März die Gunst der Wähler erfahren, die anderen deren Ungunst zu spüren bekommen. So ist das in der Demokratie. Zu ihren Spielregeln gehört auch: Wer die Mehrheit hat, darf regieren, wer nicht, darf opponieren. Die einen haben jetzt ein Regierungsprogramm zu entwerfen, die anderen es kritisch unter die Lupe zu nehmen. Doch die Verlierer haben noch eine weitere Aufgabe: Sie müssen herausbringen, warum ihnen die Wählergunst verweigert wurde, genauer: warum sie von weniger Stimmen erhalten haben als bei der letzten Wahl.

Die vermeintlich besten Gründe sind die, für die man nichts kann. Ohne die Ereignisse in Japan wäre die Wahl anders verlaufen. Weil wir nichts dafür können, dass dort ein Erdbeben war, der einen Tsunami auslöste, der Kernkraftwerke runierte, was bei uns die Debatte über die Kernenergie intensivierte, der die Regierung in Berlin zu einer „Kehrtwende“ veranlasste, die von vielen Bürgern als nicht glaubhaft gedeutet wurde, war die Wahlniederlage ein Schicksal. Und gegen das Schicksal ist man machtlos, heißt es. Aber es gibt auch den Satz, dass man sein Schicksal „verdient“ hat. Und damit muss eine ehrliche Analyse des Wahlergebnisses beginnen.

Wer es noch nicht wusste, weiß es jetzt: Die Gunst der Wähler ist eine unsichere Sache. Man kann sie erwerben und auch wieder verlieren. Der Wähler ist nicht „fair“, indem er nach einer gründlichen Bilanz der zurückliegenden Legislatur eine rationale Entscheidung für die nächste trifft. Gunst und Ungunst, Zustimmung und Ablehnung werden in der Demokratie von Stimmungen beeinflusst. Darüber zu klagen hat keinen Sinn, denn es lässt sich nicht ändern.

Ergo: Verlierer von gestern, denkt darüber nach, warum ihr diesmal der Wählergunst nicht teilhaftig geworden seid und was ihr tun müsst, um sie beim nächsten Mal wieder zu erlangen.

Eine Antwort auf „Gunst und Ungunst“

Das heißt eigentlich, dass der Bürger an sich ein launisches,
undankbares und wenig vernünftiges Wesen ist. Spricht daher nicht sehr
für diese Staatsform. Den wer würde das Steuer eines Schiffes schon so
einem Steuermann überlassen?

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