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Gymnasien und abgestimmte Leistungsbewertung

Die Fremdevaluation hat es an den Tag gebracht. Das Landesinstitut für Schulentwicklung Baden-Württemberg ist damit beauftragt, Stärken und Schwächen von Schulen zu erkennen und zu beschreiben. Eine Schwäche betrifft die Gymnasien: In nur 14 Prozent von ihnen gelingt die „Abgestimmtheit der Kriterien für die Leistungsmessung“. Nun würde ich das Wort „Messung“ zwar gerne vermeiden, denn es geht nicht um das Messen, sondern um das Bewerten von Schülerleistungen, aber bedenklich ist die Feststellung dennoch. Zweifel an der Diagnose sind nicht angebracht. Woran liegt es?

Zunächst einmal an der Größe der Schulen. Allein die Fachschaft Deutsch eines Gymnasiums ist oft größer als das gesamte Kollegium einer Grundschule. Aber die Gründe für dieses Defizit liegen tiefer. Sie sind eine Folge des geltenden Schulrechts. Das Schulgesetz stärkt im § 38 die Beurteilungsfreiheit des einzelnen Lehrers, um sie vor Eingriffen zu schützen. Daher kommt eine andere rechtliche Vorgabe, die einheitliche Umsetzung von Verwaltungsvorschriften (also auch der Notenbildungsverordnung), zu kurz. Wenn man die „Abgestimmtheit“ erreichen will, muss man die Fachkonferenzen stärken und ihnen mehr Verantwortung im Bereich der Leistungsbewertung zubilligen. Konkret: Sie müssten verbindliche, von allen einzuhaltende Kriterien für die Leistungsbewertung beschließen können.

Das Recht des Schulleiters, bei Verstößen gegen die anerkannten Prinzipien in die Notengebung einzugreifen (der sog. „Selbsteintritt“), besteht zwar, wird aber – aus guten Gründen – nur zurückhaltend wahrgenommen.

Was ist zu tun? Die Schulverwaltung müsste, wenn sie eine Änderung haben will, an den schulrechtlichen Stellschrauben drehen.

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