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Stoch und die Zahl 60

Für die allgemein bildenden Gymnasien haben die Eingangsklassen bei Neueinrichtung mindestens 60 Schülerinnen und Schüler. An dieser Größe werden wir uns insbesondere auch bei der Genehmigung und Neueinrichtung von Schulen orientieren.

Was wollen uns diese Worte aus der Regierungserklärung von KM Stoch (15.5.13) sagen? In welchem Zusammenhang stehen die Wörter „Neueinrichtung“ und Eingangsklassen im ersten Satz? An welche anderen Situationen denkt der Minister, wenn er im zweiten Satz das Wort „insbesondere“ verwendet und es den Substantiven „Genehmigung“ und „Neueinrichtung“ vorschaltet? Welche Differenzierung enthalten diese beiden Hauptwörter eigentlich? Sind sie nicht in der Sache identisch? Eine Schule kann nur der einrichten, der dazu eine Genehmigung hat. Aber wer will eigentlich noch ein Gymnasium gründen? Keine Kommune wird das ernsthaft erwägen. Aber vielleicht eine private Organisation? Beziehen sich also diese Sätze möglicherweise auf die privaten Gymnasien? Nein. Es ist ausdrücklich von den „allgemein bildenden“ die Rede.

Fragen über Fragen. Aber die Kernfrage ist natürlich: Warum stellt der Minister bei den Gymnasien die Zahl 60 in den Raum und redet bei den anderen Schulen  – den Gemeinschaftsschulen vor allem – von „nur“ 40? Soll die gymnasiale Schwelle deshalb höher sein, dass es auf keinen Fall zu einer „Genehmigung und Neueinrichtung“ kommt?

Und was soll die Zahl 60 überhaupt? Ein Gymnasium mit 60 Anmeldungen für die Klasse 5 darf zwei Klassen bilden. Sind es 61, werden es drei Klassen. Will Stoch also sagen, dass er nur dreizügige Gymnasien will? Wahrscheinlich nicht, sonst hätte er es geäußert.

Kurzum: Die 60 ist sinnlos und die beiden Sätze sind unklar. Wer hat Stoch das in den Redetext geschrieben?