Kategorien
Politik

Schulkonferenz

Sie haben es angekündigt, nun wollen sie es tun, die Grün-Roten: die Zusammensetzung der Schulkonferenz ändern. Bisher verteilten sich die 13 Sitze so: Schulleiter oder Schulleiterin, 6 Lehrkräfte, 3 Eltern-, 3 Schülervertreter. Nun soll die Drittelparität eingeführt werden: neben dem Schulleiter, der Schulleiterin je 4 Lehrkräfte, Eltern- und Schülervertreter. Das wird vom Kultusministerium als Demokratisierung verkauft.

Die Schulkonferenz ist das höchste Beschlussgremium der Schule. Sie kann eigene Beschlüsse fassen, z. B., ob samstags schulfrei sein soll oder nicht, kann Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz stoppen, z. B. ob bestimmte außerunterrichtliche Veranstaltungen (Schullandheim, Schüleraustausch, Studienfahrt und dergleichen) stattfinden oder nicht, sie bestimmt z. B. beim Schuletat mit, bei der Hausordnung oder bei der Weiterentwicklung der Schule.

Was bedeutet es, wenn nun die Lehrenden in der Minderheit sind? Dass sie, die als Einzige gezwungen werden können, einen Beschluss umzusetzen, unliebsame Entscheidungen nicht mehr stoppen können. Elternvertreter können jederzeit ausscheiden, Schüler das Abitur machen, die Schule wechseln, umziehen. Die Lehrkräfte und die Leitung sind an das Beschlossene gebunden und müssen es auch dann „ausbaden“, wenn jene, die es gewollt haben, längst über alle Berge sind.

Nun könnte man sagen, dass die Partei der Lehrenden sich eben um Koalitionen und Kompromisse kümmern müsste, um unerwünschte Beschlüsse zu verhindern. Das aber wird nicht immer gelingen. Manche erinnern sich noch an die frühen 90er-Jahre, als es über die außerunterrichtlichen Veranstaltungen zu unerquicklichem Streit kam und eine Vermittlung zwischen den Partnern nicht mehr möglich war.

Ich fürchte, dass diese Änderung der Schulgesetzes die Mitbestimmungsrechte eher schwächen wird, denn ein cleverer Schulleiter wird die Schulkonferenz bei kritischen Themen eher außen vor lassen.