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Nichtversetzung

Ein Jammern und Wehklagen geht durch die Presse. Endlich hat man ein Sommerthema gefunden, das die Herzen bewegt: die Zunahme der nichtversetzten Fünft- und Sechstklässler in den Realschulen und Gymnasien. In diesen Klagegesang stimmen auch jene Gazetten munter ein, die einst den mutigen Fortschritt der Grün-Roten – die Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung – nicht genug preisen konnten. Jetzt wissen es die Stuttgarter Nachrichten besser: Das war ein Fehler.

Dem will ich nicht widersprechen. Es war abzusehen, dass die Freigabe des Übergangs in die weiterführenden Schulen zu Fehlentscheidungen der Eltern führen würde. Eine Beratung wurde systematisch unterbunden. Selbst die freiwillige Vorlage der Empfehlung (oder auch Nichtempfehlung) ist untersagt, ebenso die Rückfrage bei den Grundschulen. Dass weder die Realschulen noch die Gymnasien Wunder vollbringen und jedem Kind problemlos den Weg zur Mittleren Reife oder zum Abitur ebnen können, ist eine Binsenweisheit. Aussprechen darf man sie allerdings nicht, noch nicht.

Nur eine Wundertüte bleibt noch: die Gemeinschaftsschule. Dort kann man nicht sitzen bleiben, weil man es nicht braucht. Denn dort schafft jeder einen Abschluss, welchen auch immer.

Die andere Möglichkeit zur Lösung des Problems mögen Kretschmann und Co. offenbar nicht gehen, obwohl sie ihn mal angekündigt haben: die Abschaffung der Versetzungsordnung. Gäbe es sie nicht mehr, könnten die Kinder auch nicht nichtversetzt werden.

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