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Empfehlungsmangel

Jetzt merken es sogar die Zeitungen (vgl. die Stuttgarter Nachrichten vom 7.10.14 und vor allem den Kommentar von Wehaus auf der Titelseite): Die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung – von Grün-Rot verkauft als „Stärkung des Elternwillens“ – geht nachweislich zu Lasten jener Kinder, die dem Willen ihrer Eltern, das Gymnasium bzw. die Realschule zu meistern, nicht entsprechen können. Es steigt die Zahl derer, die trotz allen Ziehens und Erziehens „nicht mitkommen“, das Schuljahr wiederholen oder gar die Schule verlassen müssen.

Das wäre natürlich ganz anders, wenn die BW-Landesregierung die einst angedrohte Abschaffung der Versetzungsordnung vollzogen hätte. Dann müsste keiner von der gewählten Schule gehen und die müsste sehen, wie sie diesen unpassend eingeschulten Kindern helfen kann, die Gymnasial- oder Realschulzeit zu überstehen. Aber die Versetzungsordnung gilt weiterhin. Sie legt fest: Wer das gleiche Schuljahr trotz Wiederholung oder das darauffolgende nicht schafft, muss die Schule verlassen. Das ist dann peinlich für die Eltern und es ist schlimm für das Kind, ein Kollateralschaden, den die grün-rote Landesregierung aber offenbar gerne in Kauf nimmt. Hauptsache, das Prinzip (Elternwille) bleibt gewahrt. Das andere Prinzip (Kindeswohl) scheint den herrschenden Herrschaften wohl egal zu sein.

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