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Kinderquäler

Die Gewerkschaft mit dem Namen eines italienischen Opernkomponisten erzeugt Misstöne. Sie steuert auf einen „Erzwingungsstreik“ hin. Dieses Kompositum (Grundwort: Streik, Bestimmungswort: Erzwingung) hat eine brutale Strahlkraft. Wer etwas erzwingen will, muss Zwang anwenden, also Gewalt, aber wem wird hier Gewalt angetan? Angeblich sollen die Städte und Gemeinden dazu genötigt werden, den Forderungen der Gewerkschaft zu willfahren. Die Opfer des Streiks sind aber nicht die öffentlichen Arbeitgeber, deren Mitarbeiter arbeiten unbehelligt weiter, sondern es sind Unbeteiligte, Eltern und ihre kleinen Kinder. Die Väter und Mütter sollen Urlaub nehmen und auf eigene Kosten ihre Kinder hüten, damit die eigens dafür bezahlten Aufpasserinnen von der Arbeit des Betreuens freikommen und, ohne einen Finger zu rühren oder allenfalls eine rote Trillerpfeife zu betätigen, die Erfüllung ihrer Forderungen erzwingen können. Wenn jemand einem anderen Gewalt antut, um von einem Dritten etwas zu bekommen, dann nennt man das Geiselnahme. Die gilt in unserem Land bisher als strafbare Handlung. Aber den Gewerkschaften ist hierzulande offenbar alles erlaubt. Notabene: Gerne soll man die Gehälter der Kita-Mitarbeiterinnen erhöhen, die Eltern werden eine Tarifanpassung schlucken, aber die Forderung einer anderen Laufbahneinordnung ist unbillig. Die bekommen andere auch nur, wenn sie entsprechende höhere Qualifikationen vor- oder nachweisen können. Wer fällt den Verantwortlichen dieser Operngewerkschaft in den Arm?

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