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Politik

Rechtsrangelei

Von wegen Sommertheater, es ist ein Verfassungskonflikt der besonderen Art, dessen Zeuge wir in diesen Tagen werden. Journalisten haben Dokumente veröffentlicht, die der Geheimhaltung unterliegen. Sie verfolgten damit einen politischen Zweck, ich unterstelle: einen ehrenwerten. Dann wehrten sich die Betroffenen, die Vertreter des Geheimdienstes und der Justiz; es wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sie seien bei derlei Verstößen dazu verpflichtet, beteuerten die Verantwortlichen. Auch das ist eine ehrenwerte Haltung. Es folgten die weiteren Reaktionen. Wie zu erwarten war, wehrte man sich seitens der Presse und sah die Pressefreiheit in Gefahr – eine ebenfalls respektable Haltung, denn die Presse muss frei sein. Und wie reagierte „die Politik“? Die fürchtete offenbar eine „schlechte Presse“ wie der Teufel das Weihwasser (wenn dieses Bild noch korrekt ist). Daher „ging sie auf Distanz“ zu den Ausgespähten und zum Generalbundesanwalt Range. Der schlug zurück und beklagte einen unzulässigen Eingriff der Politik ins Rechtswesen. Er hat insofern Recht, als nach dem Prinzip der Gewaltenteilung die Regierung (die Exekutive) keinen Einfluss auf die Justiz (die Judikative) nehmen darf. Leider ist die dritte Gewalt (die Legislative) derzeit im Urlaub. Daher kann die vierte Gewalt, die Presse, auftrumpfen. Range also hatte Recht, aber er durfte natürlich „seinen“ Minister der Justiz nicht öffentlich anklagen. Ergo musste der handeln und den Generalbundesanwalt entlassen. Musste er das wirklich? Hätte sich die Geschichte nicht anders managen lassen? Man hat den Eindruck, dass man auf Seiten der Politik – aller Gewaltenteilung zum Trotz – den Range schon lange loshaben wollte.