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Rechtsstaatshärte

Das kann er gut: Mit den Augen rollen, ein grimmiges Gesicht machen und unter großer Mühe gewaltige Formulierungen herauspressen. Die Rede ist vom Spitzenpolitiker der Grünen, Cem Ö. Was er nach den Kölner Vorfällen geäußert hat, war nicht originell, aber eindrucksvoll: Die Täter müssten ermittelt werden und sollten dann „die ganze Härte des Rechtstaats“ spüren. Das war eindrucksvoll zu hören aus einem grünen Munde. Aber was wollen uns diese Worte sagen? Man kann jemand erst dann bestrafen, wenn man ihn ermittelt und inhaftiert hat. Der Bestrafung voraus geht ein Verfahren. In dem hat jeder das Recht auf Verteidigung. Eine Verurteilung ist nur möglich, wenn dem Richter die Beweise genügen. Spricht er jemanden schuldig, kann der Verurteilte in Berufung gehen. Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass Beweise manchmal nicht beweiskräftig sind und Richter gelegentlich irren. Was also soll der Satz von der „ganzen Härte des Rechtsstaats“? Das Wählervolk beruhigen. Ich lege keinen Wert auf die „ganze Härte des Rechtsstaats“, mir reicht schon dessen Funktionieren. Wenn jemand eine Straftat begangen hat, zum Beispiel an Silvester in Köln, wird er sich zu verbergen trachten. Vielleicht findet man ihn, eventuell kann man ihm seine Untat nachweisen, man klagt ihn an, führt einen Prozess und am Ende steht eine (hoffentlich) hieb- und stichfeste Verurteilung, möglicherweise sogar eine Abschiebung. Das Wort „Härte“ ist, bezogen auf einzelne Straftaten, in einem Rechtsstaat unangebracht, denn es suggeriert eine ungleiche Behandlung je nach Fall. Die wäre aber gerade nicht rechtsstaatlich. Offenbar muss man es mal wieder sagen: In einem Rechtsstaat sind vor dem Gesetz alle gleich. Wenn das auch so gehandhabt wird – was wollen wir mehr?

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