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Weihnachtsfeier

Eine kleine Notiz in der heutigen Zeitung macht nachdenklich. Es wird eine Meldung des evangelischen Pressedienstes zitiert: Am renommierten Gymnasium Johanneum in Lüneburg findet in diesem Jahr die Weihnachtsfeier nicht verpflichtend während der Unterrichtszeit statt, sondern erst am Nachmittag. Die Teilnahme ist freiwillig. Warum? Eine muslimische Schülerin hat sich letztes Jahr beschwert, dass die christlichen Weihnachtslieder nicht mit ihrem Glauben vereinbar seien. Da hat sie natürlich recht; es gibt Unterschiede zwischen Christentum und Islam. Aber muss man daraus die Konsequenz ziehen, die Veranstaltung aus dem normalen Schulalltag herauszuziehen? Ich kenne das niedersächsische Schulgesetz nicht. In Baden-Württemberg schreibt die Landesverfassung den Schulen ins Stammbuch, dass die Schüler „im Geist der christlichen Nächstenliebe“ zu erziehen seien. Daraus kann man ableiten, dass auch in der Unterrichtszeit christliche Texte zu Gehör gebracht oder Weihnachtslieder gesungen werden können – oder sogar sollen. Wem das wegen seines Atheismus oder der Zugehörigkeit zum Islam zuwider ist, sollte während des Gesangs ein wenig darüber nachdenken, was es bedeutet, in einer (noch) vom Christentum geprägten Gesellschaft zu leben. Ist das zu viel verlangt, ist das bereits ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit? Dann stelle man sich einfach vor, man lebe in einem muslimisch geprägten Staat und verlange unter Berufung auf seinen christlichen Glauben den Verzicht auf die dort üblichen Religionsbräuche. Auch wenn es hart klingen mag: Wer keine Toleranz gegenüber dem christlichen Milieu aufbringen kann, wird keine rechte Bereitschaft finden, dass man seiner Religion mit der gebotenen Toleranz begegnet.

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