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Markante K-Sätze

Selten war die Tageszeitung so reich an markanten Sätzen des Minischterpräsidenten wie die heutige. Nicht nur, dass er bekannte, noch schlechter Englisch zu sprechen als sein Vorgänger Oettinger. Daher sei er nicht der Richtige, sich zum Schwierigkeitsgrad des Englisch-Abiturs zu äußern. Vor allem der folgende, im gleichen Kontext formulierte Grundsatz verdient es, in Stein gemeißelt oder auf die Homepage des Schulministeriums gesetzt zu werden: „Es gibt kein Recht auf ein leichtes Abitur.“ Wo er Recht hat mit einer Feststellung der Rechtlosigkeit, darf man Kretschmann nicht widersprechen. Die Unsitte der Sternchenthemen, zu denen es alle Prüfungsanforderungen günstig zu kaufen gibt, und die Fortschreibung der immer gleichen Prüfungsaufgaben, die man ebenfalls erwerben und trainieren kann, muss ein Ende haben. Doch es gibt noch einen weiteren K-Satz in der heutigen Zeitung, über den nachzudenken sich lohnt: „Der Unterricht der Lehrer muss anders oder besser werden.“ Ohne es ausdrücklich zu sagen, meint er gewiss auch die Lehrerinnen mit diesem Diktum. Häckerling kommt aber hier beim Wörtchen „anders“ ins Grübeln. Auf „besser“ kann man sich schnell einigen, weil jeder damit etwas Positives assoziiert. Aber was meint Kretschmann mit dem „anderen“ Unterricht? Weniger oder mehr Frontalunterricht, Gruppen- und Projektarbeit? Mehr oder weniger Selbstständigkeit der Lernenden? Mehr oder weniger Faktenvermittlung bzw. Problemorientierung? Mehr oder weniger Spaß beim Lernen? Strengere oder laxere Kontrolle der Schülerleistungen? Mehr oder weniger Einforderung disziplinierten Verhaltens im Unterricht? Die Debatte kann beginnen oder besser gesagt: weitergehen.

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Jammernde Reifeprüflinge

In zwei Bereichen kann man den baden-württembergischen Abiturienten des Jahrgangs 2018 die Reife schon mal zuerkennen: im Jammern und in der Nutzung von Online-Petitionen. Das schriftliche Abitur in Englisch sei zu schwer gewesen. Nicht den üblichen Sachtext habe man ihnen vorgelegt, sondern einen lyrischen. Darauf habe man sich nicht vorbereitet. Da fragt sich Häckerling, ob in der gymnasialen Ausbildung Lyrisches überhaupt nicht vorkommt, nicht im Englischen, nicht im Deutschunterricht, der „Umgang“ damit also tatsächlich eine Zumutung darstellt. Eine im Reifeprozess befindliche Petitionistin beklagt, sie habe so viele „Worte“ nachschlagen müssen. Abgesehen davon, dass es sich wahrscheinlich um Wörter gehandelt hat, frage ich mich, was am Nachschlagen so schlimm ist. Ganz früher musste man Prüfungen ganz ohne die Hilfe von Wörterbüchern absolvieren. Aber in dieser in der Tat grauen Vorzeit hatte das Abitur noch einen hohen Anspruch. Das Ministerium hat die Petition zurückgewiesen. Es verweist darauf, dass in Mecklenburg-Vorpommern der gleiche Text verwendet worden sei, ohne Proteste. Aber die Vorpommern liegen ja auch im Schulranking deutlich (sechs Plätze) vor den Württembergischen. Ein zweiter Hinweis des Ministeriums: der Text sei vom IQB empfohlen worden, also jener Institution, die sich um die Messung der Qualität von Deutschlands Schulen kümmert. Mein Vorschlag: BW sollte aus dieser Qualitätsbeobachtung austreten und seinen eigenen Schulweg gehen. Falls der ins Abseits führt, kann man immer noch überlegen, wie man sich dem Mainstream der Unterrichtsqualität wieder angleicht.

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Geheimnislose Prüfungsaufgaben

Diesmal hat es die Realschulen erwischt. Eine Schule hat – vermutlich macht sie das seit Jahren so – die versiegelten Aufgaben für die Prüfung in Deutsch nach der Abholung beim Regierungspräsidium nicht, wie vorgeschrieben, unverzüglich in den Schultresor gelegt, sondern sie bei einer Lehrkraft oder mehreren Lehrkräften zu Hause deponiert. Diese hat oder sie haben den versiegelten Umschlag geöffnet und sich über die Aufgaben gebeugt. Vielleicht konnte sie oder konnten sie ihren nervös der Prüfung entgegenfiebernden Schülerinnen und Schülern noch einen kleinen Tipp geben. Einer solchen Versuchung kann man/frau als guter Lehrmensch, der sich dem Wohl seiner Zöglinge verpflichtet fühlt, schon mal erliegen. Als (es war vor vielen Jahren) die sog. „Vergleichsarbeiten“ noch mit Note ins Zeugnis eingegangen sind, war dieser Brauch dem Vernehmen nach gang und gäbe. Die Aufgaben sollten zwar geheim bleiben, waren aber leicht zugänglich. Ihre frühzeitige Wahrnehmung konnte den Lehrenden die Chance bieten, die Chancen ihrer Zöglinge zu verbessern. Die Schulaufsicht hat damals nicht eingegriffen. Vermutlich war man ganz froh, wenn die baden-württembergischen Schulkinder gut abgeschnitten haben. Man darf annehmen, dass die Realschule in Urach nicht die einzige Sünderin beim Prüfungsgeschäft ist. Sie hat wohl nur das Pech, entdeckt worden zu sein. Die Schulverwaltung kann nun entweder ein Exempel statuieren – das Beamtenrecht bietet da einige Möglichkeiten – oder sich in liebevoller Nachsicht üben – und damit Nachahmer ermutigen. Ich nenne das Korruption von oben.