Kategorien
Politik

Streikfreie Lehrer

Nun hat das Bundesverfassungsgericht ein Machtwort gesprochen. Die jahrelange juristische Hängepartie in Sachen „Lehrer streiken“ hat ein Ende. Sie dürfen nicht. Das sei mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, wie es im Grundgesetz heißt, nicht vereinbar. Die Meinung des Europäischen Gerichtshofs, Streik sei eine Art Grundrecht, wurde verworfen. Ist das gut so? Die GEW wird das nicht so sehen. Sie hat keine Mühe gescheut, ihre Position – auch Lehrer müssen streiken dürfen – durchzusetzen. Nun muss sie den Hebel an anderer Stelle ansetzen. Wenn Lehrer als Beamte nicht streiken dürfen, muss man ihnen den Beamtenstatus nehmen und sie zu Angestellten machen. Das ginge natürlich. Es gibt Bundesländer, die diesen Weg gehen oder gehen wollen. Er hat den Vorteil, dass Angestellte im Ruhestand billiger sind. Vorher aber nicht. Häckerling vermutet, dass es dazu kommen wird. Die ständige Kritik an den angeblichen und tatsächlichen Privilegien der Beamten wird ihre Wirkung nicht verfehlen. Wer eine Gesellschaft will, in der alle gleich sind, kann sich mit dem Beamtentum auf Dauer nicht abfinden. So wie die Trennung in Privat- und Kassenpatienten irgendwann ein Ende haben wird, wird auch die Einheitsschule kommen und mit ihr der Einheitslehrer. Und der ist dann ein Angestellter, wenn es dem Angestellten nicht auch noch an den Kragen geht. Denn ist noch einzusehen, dass es zwei Klassen von Beschäftigten gibt, Arbeiter und Angestellte? Es wird bald nur noch arbeitende und nicht arbeitende Menschen geben, deren Geschlecht durch ein Sternchen verborgen wird, deren Hautfarbe nicht genannt werden darf und deren Nationalität zu erwähnen strafbar sein wird. Gegen diese Entwicklung zu streiken wäre verlockend.