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Schwieriges Verbieten

Allerlei Verbote bestimmen die Diskussion, vor allem die Diesel-Fahrverbote und das schulische Handyverbot erhitzen die Gemüter. Dabei wächst die Erkenntnis, dass es leicht ist, ein Verbot auszusprechen, aber schwer, seine Einhaltung zu gewährleisten. Naiv wäre es, aus dem Vorhandensein eines Verbots dessen Wirksamkeit abzuleiten. Warum sollte man fünfzig fahren, wenn die Geschwindigkeit nie kontrolliert wird? Warum sollte man sich an das Verbot, Müll wegzuwerfen, halten, wenn nie jemand fürs Übertreten bestraft wird? Weshalb soll ich die Grillparty auf der Terrasse wie vorgeschrieben um zehn Uhr beenden, wenn die Nachbarn um des „lieben“ Friedens willen sich auch bei lärmenden Festen jenseits der Mitternachtsstunde nicht an die Polizei wenden? Warum sollte ich mit meinem alten Diesel nicht in die Verbotszone einfahren, wenn die Staatsmacht keine Möglichkeit hat, mich daran zu hindern? Und wie will die Schule die heimliche Benutzung des Smartphones unterbinden? Natürlich ist es ungut, wenn die Aufmerksamkeit der Schülerinnen und Schüler durch diese Geräte absorbiert wird, wenn sie lieber auf den kleinen Handybildschirm schauen als auf die Tafel oder das Whiteboard. Einst haben Schüler unter der Bank ihre Lektüre versteckt, weil das Lesen interessanter war als der Unterricht. Wenn man erwischt wurde, gab es einen Tadel oder eine Strafe. So ähnlich wird es auch beim Handy sein. Es ganz zu verbieten, d.h. schon das Mitbringen zu untersagen, wird schwerhalten. Es morgens einzusammeln und am Mittag wieder auszuhändigen ist logistisch unmöglich. In der Schulordnung die Nutzung des Geräts zu verbieten, verhindert keine Verstöße. Auch das Rauchverbot in der Schule bot nie die Gewähr, dass nicht doch geraucht wurde, auf den Klos, in dunklen Ecken des Schulgeländes, auf dem Gehweg außerhalb des Schulgeländes. Der Kampf um die Durchsetzung des Rauchverbots hat so manchen Aufsichtführenden zermürbt. Auch beim Handy wird nur eine Mischung aus Verboten, Appellen, Kontrollen und Strafen helfen, seinen Missbrauch einzudämmen. Verhindern wird man ihn nicht.