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Drittklassiges Fernsehprogramm

Wenn man sich das dritte Fernsehprogramm des Südwestrundfunks von der letzten Woche anschaut, fragt man sich, für welche Art von Zuschauer es gemacht wird. Am Samstag ging es über sechs Stunden um Schlager, darunter um die „größten Schlager-Kulthits der 70er“. Wer die Sprache so mit Superlativen strapaziert, hat offenbar sonst nichts zu bieten. Am Sonntag wurde damit begonnen, eine Doku-Serie zu wiederholen, die vor drei Jahren schon einmal gelaufen ist: „Die Geschichte des Südwestens“. Der Montag brachte den offenbar neuen Film mit dem banalen „Opa wird Papa“, den Rest des Abends hat man mit der Wiederholung von Quizsendungen bestritten. Der Dienstag ist üblicherweise der Höhepunkt der Woche: „Marktcheck“ ist tatsächlich aktuell. Danach wird wiederholt auf Teufel komm raus: Familie Heinz Becker, über die man nicht mehr lachen kann, und „So lacht der Südwesten“. Woher die wissen, was es dabei zu lachen gibt? Am Mittwoch dann die Reihe mit dem unseligen Titel „Lecker aufs Land“ und die Wiederholung eines Tatorts von 1991. Der Donnerstag bringt das Magazin „Zur Sache Baden-Württemberg“ und die Wiederholung einer Reihe mit dem Dauerkomiker-Arzt Hirschhausen und der Freitag eine neue Folge der „Expedition“ (warum dieses Wort?) in die Heimat. Es folgt ein neues „Nachtcafé“. Anschließend gibt es drei weitere Zusammenschnitte bzw. Wiederholungen dieser langweiligen Talkshow, insgesamt also fünf Stunden Nachtcafé bis nachts um drei. Was für ein dünnes Süppchen, dieses SWR-Fernsehen, das sich brüstet „am besten“ zu sein. Dabei ist es nur eine trostlose Ansammlung von traurigem Humor, altbackenem Filmmaterial und endlosen Wiederholungen. Für mich ist die beste Sendung dieses Senders: das Wetter kurz vor acht.

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Gescholtene Rechtschreibreform

Zu den besonders beliebten unter den gedankenlosen Äußerungen gehört der Satz: „Früher war alles besser.“ Abgesehen davon, dass unklar ist, wann „früher“ war und was man unter „alles“ versteht, ist auch das Wörtchen „besser“ von teuflischer Ungenauigkeit. Der Komparativ eines Adjektivs bedarf des Vergleichs, sonst ist er inhaltsleer. Besagter Satz wird gerne auf die Rechtschreibung gemünzt. Deren Reform, die vor über 20 Jahren begonnen hat, wird von vielen, die keine Ahnung haben, gerne als Teufelswerk gegeißelt. Dabei war man sich in den 1990er Jahren einig, dass der Schreibwildwuchs, den der Duden-Verlag neun Jahrzehnte mehr schlecht als recht verwaltet hatte, ein Ende haben müsse. Dabei hatte sich seit der letzten Rechtschreibreform, der von 1902, einiges verändert. Aus dem Bureau war das Büro geworden, aus den Cakes der Keks und anderes mehr. Aber es gab barocke Regelungen, die jeden Deutschlehrer zur Verzweiflung brachten: das Komma beim erweiterten Infinitiv zum Beispiel. Stunden haben wir zugebracht, um die etwa zehn Regeln zu vermitteln und zu üben. Das vereinfacht zu haben ist eine der großen Errungenschaften der letzten Reform. Auch hält Häckerling es für einen beträchtlichen Fortschritt, dass man das ß eingedämmt hat und nach kurzem Vokal nun ss verlangt. Endlich kann man hören und es schreibend umsetzen, ob man eine Fressmeile (kurzes e) aufsucht oder sich über den Fraß (langes a)in der Kantine beklagt. Nein, Rechtschreibung und Zeichensetzung waren vor der Reform nicht besser, im Gegenteil, sie hat vieles vereinfacht, auch für die Schüler. Dass das neue Regelwerk in den Schulen nicht richtig vermittelt wurde, hat einen anderen Grund: Die Lehrkräfte sind nicht richtig eingeführt worden. Als ahnungslose Rechtschreiber haben sie ihren Zöglingen die Systematik der neuen Regeln vorenthalten. Die Folgen sind bekannt.

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Schwieriges Verbieten

Allerlei Verbote bestimmen die Diskussion, vor allem die Diesel-Fahrverbote und das schulische Handyverbot erhitzen die Gemüter. Dabei wächst die Erkenntnis, dass es leicht ist, ein Verbot auszusprechen, aber schwer, seine Einhaltung zu gewährleisten. Naiv wäre es, aus dem Vorhandensein eines Verbots dessen Wirksamkeit abzuleiten. Warum sollte man fünfzig fahren, wenn die Geschwindigkeit nie kontrolliert wird? Warum sollte man sich an das Verbot, Müll wegzuwerfen, halten, wenn nie jemand fürs Übertreten bestraft wird? Weshalb soll ich die Grillparty auf der Terrasse wie vorgeschrieben um zehn Uhr beenden, wenn die Nachbarn um des „lieben“ Friedens willen sich auch bei lärmenden Festen jenseits der Mitternachtsstunde nicht an die Polizei wenden? Warum sollte ich mit meinem alten Diesel nicht in die Verbotszone einfahren, wenn die Staatsmacht keine Möglichkeit hat, mich daran zu hindern? Und wie will die Schule die heimliche Benutzung des Smartphones unterbinden? Natürlich ist es ungut, wenn die Aufmerksamkeit der Schülerinnen und Schüler durch diese Geräte absorbiert wird, wenn sie lieber auf den kleinen Handybildschirm schauen als auf die Tafel oder das Whiteboard. Einst haben Schüler unter der Bank ihre Lektüre versteckt, weil das Lesen interessanter war als der Unterricht. Wenn man erwischt wurde, gab es einen Tadel oder eine Strafe. So ähnlich wird es auch beim Handy sein. Es ganz zu verbieten, d.h. schon das Mitbringen zu untersagen, wird schwerhalten. Es morgens einzusammeln und am Mittag wieder auszuhändigen ist logistisch unmöglich. In der Schulordnung die Nutzung des Geräts zu verbieten, verhindert keine Verstöße. Auch das Rauchverbot in der Schule bot nie die Gewähr, dass nicht doch geraucht wurde, auf den Klos, in dunklen Ecken des Schulgeländes, auf dem Gehweg außerhalb des Schulgeländes. Der Kampf um die Durchsetzung des Rauchverbots hat so manchen Aufsichtführenden zermürbt. Auch beim Handy wird nur eine Mischung aus Verboten, Appellen, Kontrollen und Strafen helfen, seinen Missbrauch einzudämmen. Verhindern wird man ihn nicht.