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Verschleppte Vereinfachung

Die Städte beklagen sich über das Land. Sie wollen bei der Ganztagsbetreuung weiterkommen, stolpern aber ständig über bürokratische Hindernisse. Wenn sich selbst die Kommunen, die auch kein Muster an Effizienz und Schnelligkeit sind, über die Langsamkeit der Bürokratie aufregen, kann sich der einfache Bürger, der ständig im Bermuda-Dreieck der Verwaltung zu ertrinken droht, ein wenig getröstet fühlen. Die Städte wollen Vereinfachungen bei den Abrechnungen und den Bedarfserhebungen des Ganztagesbetriebs ihrer Schulen. Und sie legen dabei nebenbei auch den Finger auf eine uralte Wunde: Die Schulen dürfen nach geltendem Recht keine Girokonten führen. Dabei gibt es im Rahmen des Betriebs der Mensen oder der nachmittäglichen Betreuung jede Menge abzurechnen: Sachkosten, Personalkosten, Einnahmen und Ausgaben aller Art. Dabei geht es um höhere fünfstellige Beträge. Die Abrechnungen müssten eigentlich in den Rathäusern geschehen. Aber dort mag man ungern die Personalkosten für diese Art der Buchhaltung übernehmen. So machen es die Schulen halt selbst. Es werden Konten geschaffen, die von Fördervereinen verantwortet, aber nicht geführt werden. Man unterläuft so das Verbot der schulischen Kontoführung und halst den Vereinen eine Verantwortung auf, die über ihre Kräfte geht. Große Umsätze auf den diversen Konten könnten ihre Gemeinnützigkeit gefährden. Es gibt Schulleiter, die mithilfe dieser Konten „unter der Hand“ Geld ausgeben und sich dafür gegenüber niemand rechtfertigen müssen. Dabei wäre die Lösung einfach. Sachsen hat es vorgemacht: Man müsste den Schulen das Recht zubilligen, eigene Girokonten zu führen. Dazu bedarf es einer einfachen Änderung des Schulgesetzes. Wann wird man in Baden-Württemberg dem sächsischen Vorbild folgen?

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