Kategorien
Politik

Streikende Schüler

Rein rechtlich ist die Sache klar: Die Schulbesuchspflicht entfällt nur, wenn jemand krank ist oder verhindert oder beurlaubt. Der Streik fürs Klima ist kein Beurlaubungsgrund. Wer also aus diesem Grund in der Schule fehlt, muss damit rechnen, eine Sanktion erdulden zu müssen. Außer dem Vermerk im Klassenbuch könnte das eine „Freiheitsstrafe“ oder eine „Zusatzarbeit“ sein. Manche werden das kleinlich finden. Da gehen Kinder oder Jugendliche für ein großes Ziel auf die Straße und werden auch noch dafür „bestraft“. Das scheint ungerecht, aber was wäre, wenn die Schule nicht reagierte, wenn sie jeden einfach gehen ließe, der sich selbst beurlaubt, und sei es aus einem triftigen Grund? In Summerhill war das einst so der Brauch. Manche gingen wochenlang nicht zum Unterricht, weil sie es nicht wollten. Man gab sie frei, bis sie einsichtig genug waren, den Unterricht als wichtig anzusehen und wieder an ihm teilzunehmen. Aber ein nachhaltiger Unterricht ist damit nicht möglich. Wechselnde Gruppenzusammensetzungen lassen keine Kontinuität im Unterrichten zu. Der Schülerprotest hat gewiss ehrenwerte Gründe. „Die Erwachsenen“ kümmern sich zu wenig um die Folgen des Klimawandels. Sie zögern mit der Änderung ihrer Lebensführung, fahren zu viel Auto, fliegen zu oft in den Urlaub, essen zu viel Fleisch, heizen mit altmodischen Heizungen, wohnen in Wohnungen oder Häusern, die ohne Not Energie abgeben, weil die Isolierung zu dürftig ist. Aber ändert sich daran etwas, wenn Schüler nicht am Unterricht teilnehmen? Sie sind die Kinder genau jener Eltern, die sich „falsch“ verhalten. Vielleicht wäre es besser, in der Schule zu bleiben und die Lehrer dazu zu bringen, über konkrete Schritte gegen den Klimawandel nachzudenken, solche, über die man zu Hause reden kann.

Kategorien
Politik

Verschlüsseltes Abitur

Um der Gefahr vorzubeugen, dass Abituraufgaben aus verschlossenen Tresoren geklaut werden, setzt das Kultusministerium auf einen verschlüsselten USB-Stick. Der wird am Prüfungsmorgen um sechs Uhr entschlüsselt. Der PC druckt die Aufgabenblätter aus und der schuleigene Kopierer druckt sie aus. Dann setzt man sich an einen Tisch und heftet die Blätter in der richtigen Reihenfolge zusammen. Um neun Uhr ist man fertig und das Abitur kann beginnen. Und das soll sicherer sein? Der Stick muss auf jeden Fall einige Tage vor der Prüfung in den Schulen ankommen. Und wann kommt das Passwort? Per E-Mail am Prüfungstag, kurz vor sechs? Wo ist der Stick zu lagern? Im Tresor. Ist er dort sicher? Egal, meint die Behörde, er ist ja verschlüsselt. Haben die schon mal was davon gehört, dass die Entschlüsselung von Verschlüsseltem für einen halbwegs begabten Informatiker (Schüler?) kein allzu großes Problem darstellt? Und man merkt das vielleicht gar nicht. Der Stick wird entschlüsselt, die Aufgaben werden kopiert und dann setzt man die Verschlüsselung wieder in Kraft. Unmöglich? Nichts ist unmöglich. Im Übrigen: Soll die Schulleitung das Klammern von Aufgaben alleine machen? Wer hilft? Sind die Helfer zuverlässig? Natürlich – es sind Beamte. Am besten, man nimmt die Fachlehrer, deren Prüfung am selben Tag ansteht. Dass der Kopierer streikt, weil er verstopft ist, weil es an Toner mangelt, geschenkt. Und wo steht der Kopierer? Im Lehrerzimmer. Da geht gar nicht. Er muss für die Tage der Prüfung ins Rektorat. Und die Kollegen, die nur mal eine Klassenarbeit kopieren wollen, gehen am besten zum Kopierladen um die Ecke (oder ein paar Straßen weiter). Zahlt der Schulträger diese Kosten? Wahrscheinlich nicht. Fragen über Fragen.

Kategorien
Politik

Gewerkschaftlicher Tadel

Die schulpolitischen Themen im Lande wiederholen sich. Mal ist es der Unterrichtsausfall, der eine Erregung auslöst, mal die Qualität des Unterrichts und heute ist es die Lehrerfortbildung. Ihr kann die Dame von der Gewerkschaft „höchstens ausreichend“ geben – eine etwas eigenartige Form der Notengebung; denn eigentlich kennen wir nur 4, 4 plus und 4 minus. Wahrscheinlich meint sie Letzteres. Und warum? Weil die Lehrerfortbildung nicht „nachhaltig“ und „vernetzt“ sei und am tatsächlichen Bedarf vorbeigehe. Das mag sogar stimmen, aber einen Aspekt klammert die Vertreterin der Lehrerschaft aus: das Fehlen jeglicher Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen an Fortbildungen teilzunehmen, sowie das systematische Evaluieren des Unterrichts und eine sich daraus ergebende, auf den einzelnen Lehrer zugeschnittene (und nicht verhandelbare) Fortbildung. Derlei ist bisher am Widerstand der Lehrerverbände gescheitert. Bloß keine Verpflichtungen, wir setzen auf Freiwilligkeit! Da kann natürlich am Ende nur ein „knappes Ausreichend“ herauskommen. Was der Steuerzahler auch mal wissen möchte: Erfüllen die teuren Fortbildungen ihren Zweck? Werden die dort erworbenen Kompetenzen „behalten“ oder ist nach ein paar Wochen alles Fortbildungswissen wieder vom Winde verweht? Nicht nur Schüler vergessen Gelerntes rasch, auch bei Lehrkräften verdunstet nach kurzer Zeit, was man ihnen bei der Fortbildung vermittelt hat. Man muss also nachfassen und prüfen, ob sich der Aufwand gelohnt hat, welche positiven Veränderungen beim Unterrichten eingetreten sind – oder, wenn nein, warum das Ganze für die Katz war.