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Ungeliebte Verbote

Empörte Diskriminierungsbeschuldigungen in der heutigen Zeitung. Da hat es doch tatsächlich eine Schule gewagt, den Kindern Kleidungsvorschriften zu machen („keine Jogginghosen mehr“) und ein Café verzichtet auf Mütter mit kleinen Kindern („zu laut“). Dürfen die das? Sie dürfen. Schulen können sich auf ihren Erziehungsauftrag berufen, Gaststätten auf das Hausrecht. Es ist kein neues Problem. Schon in den Tagen des Petticoats gab es besorgte Schulleiter (Gefährdung der männlichen Mitschüler“). Landesweit bekannt ist das Turnschuhverbot eines Herrenberger Schulleiters („Würde der Prüfung“). Der Versuch, die Kleiderordnung der Zöglinge zu reglementieren, wird in der Regel mit wenig Zustimmung und viel Ablehnung quittiert. Man sieht darin eine üble Form der Freiheitsbeschränkung. Vielleicht sind die Kinder arm und können sich keine Markenklamotten leisten. Vielleicht es ja morgen schon schick, so aufzutreten. Hat die Kleidung der Kinder überhaupt einen Einfluss auf den Schulerfolg? Müssen nicht Besucher eines gastronomischen Betriebs die anderen Gäste aushalten, auch wenn sie laut sind, widerlich essen, unangepasst angezogen sind und ihre Kinder nicht im Griff haben? Man ist hin- und hergerissen zwischen den Zielen individuelle Freiheit und Anstand. Es gab eine Zeit, in der es manchen Lehrkräften an ordentlichem Auftreten mangelte. Man wollte mit Kleidung und schlechtem Benehmen provozieren. Damals wurde von Schulleitern gefordert, sich um das Outfit und das Auftreten ihrer Junglehrer zu kümmern. Doch allgemeine Verbote provozierten ausufernde Grundsatzdebatten, erfolgreicher waren Einzelgespräche („Ist Ihnen klar, welchen Eindruck Sie machen?“). Vielleicht würde sie auch beim Jogging-Problem Erfolg haben („Willst du zum Gespött werden?“) oder bei der Bändigung ungezogener Kinder („Andere Gäste haben sich beschwert.“)

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