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Richtige Schreibung

Zum Beginn des neuen Schuljahrs hat sich das KM in BW etwa ausgedacht, was zur Steigerung der Qualität der Schülerleistungen beitragen soll. Es ist ein Griff in die schulrechtliche Mottenkiste. Dort lag sie unbeachtet und wirkungslos, die Verordnung über die Beurteilung von Rechtschreibleistungen im Fach Deutsch und den anderen Fächern. Sie wurde vor Jahren ein Opfer der Abwertung des korrekten Schreibens. Das sei lange überbewertet worden, hieß es, es gebe keinen Aufschluss über die Qualität eines Schülers, sei bloße Konvention, gängle die Kinder beim Formulieren … Und so fiel das Thema Orthografie der Vergessenheit anheim. Nichts war es mehr mit dem Abzug von Noten oder Punkten bei schlechter Darstellung in den anderen Fächern. Selbst im Fach Deutsch blieben die formalen Mängel bei der Leistungsbeurteilung fast völlig außer Betracht. Mit der Folge, dass auch die Lehrkräfte selbst in ihrer Rechtschreibkompetenz spürbar schwächer wurden. Aber nun soll das Steuer herumgerissen werden. Das richtige bzw. unrichtige Schreiben soll wieder in die Notengebung eingehen. Man darf gespannt sein, ob diese Neuerung, d. h. die Wiedergeburt des Alten, auf Gegenliebe oder wenigstens Beachtung stößt. Häckerling hat seine Zweifel. Mit dem Verordnen allein ist es nicht getan. Wer selbst Probleme mit der Orthografie hat, wie soll der (oder die) den Rotstift an der richtigen Stelle ansetzen? Wer ohne orthografischen Druck aufgewachsen ist, wie soll der (oder die) nun einen solchen ausüben?

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