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Schulische Fördervereine

Schulen dürfen keine eigenen Konten haben und können daher keine Finanzgeschäfte tätigen. Oder etwa doch? Die Rechtslage ist derzeit eindeutig, aber Rechtslagen kann man ändern. Angeblich will das Land Hessen das tun und damit seinen Schulen mehr Eigenständigkeit geben. Andernorts ist das nicht oder noch nicht möglich. Jedenfalls nicht in Baden-Württemberg. Dort betreibt entweder der Schulträger die Geldgeschäfte der Schulen oder ein Förderverein übernimmt diese Aufgabe. Damit wird ihm aber auch die Verantwortung für die entsprechende Schulaktivität übertragen. Beispiel Mensa: Wenn die Kosten dafür über ein Vereinskonto abgewickelt werden, trägt der Verein auch die Verantwortung für den Mensabetrieb, für die Einhaltung der Hygienevorschriften zum Beispiel oder für die korrekte Behandlung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen. Sollte es da Probleme geben, ist der Verein in der Pflicht. Da der aber auch aus Ehrenamtlichen besteht, kommt er bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung schnell an Grenzen. Die Schulträger nehmen die Mithilfe der Vereine gerne in Anspruch, sparen sie doch so die Personalkosten für die finanzielle Seite des täglichen Schulessens. Falls nun die finanzielle Verantwortung der Schulen tatsächlich gestärkt werden sollte, nähme die Bedeutung und Existenznotwendigkeit der schulischen Fördervereine ab. Vielleicht täte ihnen das gut und sie könnten sich auf ihr Kerngeschäft – die Förderung schulischer Aktivitäten durch „Fremdmittel“ – verlegen. Vielleicht würden sie aber auch überflüssig, vor allem, wenn man den Schulen auch noch das Recht einräumte, Geld einzusammeln und Spendenbescheinigung auszustellen.

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