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Verordnete Mehrarbeit

Wenn ein Mangel an Lehrkräften herrscht, gibt es verschiedene Lösungen: Man stellt mehr Lehrerinnen und Lehrer ein, sofern es welche gibt, man lässt die vorhandenen Lehrenden fachfremd unterrichten, was allerdings nicht immer geht, denn nicht jede oder jeder kann statt Französisch Chemie unterrichten, oder man vergrößert die Klassen, was aber auf wenig Gegenliebe bei den Eltern stößt, oder man erhöht das Deputat, was dann einer Gehaltssenkung entspräche und die Bereitschaft junger Menschen, das Lehramt zu studieren, eher senkt, oder man ordnet Überstunden an. Letzteres hat die Schulministerin von BW nun vor. Allerdings wird im KM so getan, als ob das freiwillig wäre. Das aber kann es nicht sein, denn die freiwillige Mehrarbeit war schon bisher möglich. Wer wollte, konnte ein oder zwei Stunden mehr unterrichten – mit der Auflage, sie möglich bald, also im nächsten oder übernächsten Schuljahr durch eine entsprechende Senkung der Stundenzahl wieder auszugleichen. Es kann also bei der jetzigen Maßnahme nicht ums Dürfen, sondern ums Sollen oder eigentlich Müssen gehen. Bezahlt wird diese Art der Mehrarbeit nicht, sondern in ein paar Jahren durch Freizeitausgleich abgegolten. Das birgt Risiken für die Lehrerinnen und Lehrer. Was ist, wenn sie dann gar nicht mehr in der Schule sind, weil Kinder zur Welt kommen, der Ruhestand ansteht oder ein Wechsel in ein anderes Bundesland? Ob dann die unfreiwillig freiwillige Mehrarbeit finanziell ausgeglichen wird oder als „Geschenk“ des Staatsdieners an den Staat einkassiert wird?

Eine Antwort auf „Verordnete Mehrarbeit“

Bei dem Gehalt müssen ein paar Überstunden drin sein. Effizienzsteigerung heißt das Zauberwort, das in der freien Wirtschaft zur Kaschierung von Arbeitsverdichtung gebraucht wird.

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