Kategorien
Gesellschaft Gesundheit Schule

Maskierte Schulkinder

Seite dem gestrigen Montag müssen in Baden-Württemberg die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse auch im Unterricht einen Mund- und Nasenschutz tragen. Das ist eine Beeinträchtigung für alle, die Lehrenden, denen der Blick auf die Gesichter der Kinder zum Teil genommen wird, und für die Lernenden, deren Äußerungen an Verständlichkeit einbüßen. Nun gibt es Eltern, die sich mit dieser schulischen Maskierungspflicht nicht abfinden wollen. Sie berufen sich auf ihr Elternrecht, wenn sie der Schule untersagen wollen, von ihrem Sohn oder ihrer Tochter das Tragen einer „Alltagsmaske“ zu verlangen. Muss die Schule dieser Forderung entsprechen? Nein. Zwei rechtliche Gründe sprechen dagegen. Der erste ist die Regelungsbefugnis der Landesregierung. Wenn sie der Meinung ist, die Maske sei zur Epidemie-Bekämpfung notwendig, darf sie eine entsprechende Verordnung erlassen. Gegen diese kann allerdings der betroffene Bürger bzw. bei noch nicht volljährigen Kindern die Mutter oder der Vater juristisch angehen. Das könnte sogar Erfolg haben. Der zweite Aspekt hängt mit dem Schulgesetz zusammen. Dort ist vom Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule die Rede. Aus dem Erziehungsauftrag lassen sich Maßnahmen wie das Verhängen von Schulstrafen ableiten. Gegen die haben Eltern nur ein sehr begrenztes Widerspruchsrecht. Wenn also die Schulleitung die Maskenpflicht anordnet, haben die Schüler*innen „Folge zu leisten“, wie es so schön heißt. Wer das nicht tut, muss mit Sanktionen rechnen, die bis zum (zeitweiligen) Ausschluss aus der Schule gehen können. Allerdings sollte die Schule die vorgeschriebenen Verfahrensschritte beachten, sonst könnte die Maßnahme auf dem Rechtsweg zu Fall kommen.

Kategorien
Gesellschaft Gesundheit

Heimlich Infizierte

Das mit dem Virus ist ein permanenter Lernprozess. Wir lernen, wie sich Grippe und Corona-Erkrankungen unterscheiden, damit wir wissen, was uns aufs Lager streckt. Wir sind in einer zweiten Corona-Welle, aber es gibt trotzdem keinen Lockdown wie im Frühjahr, weil nun in der goldenen Herbsteszeit so manches anders ist. 6000 Neuinfizierte im April sind – Achtung! – mehr als 6000 Neuinfizierte im Oktober. Weil wir damals weniger getestet haben. Daraus müssen wir schließen, dass die sechstausend Märzerkrankte eigentlich mit drei, vier oder fünf multipliziert werden müssen. Damals waren also viele Menschen angesteckt, die es nicht einmal dazu gebracht haben, dass man sie zählt. Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute und haben eine gewisse Resistenz gegen Covid-19. Diese Menschen auszumachen ist unmöglich. Sie müssten auf Antikörper getestet werden, aber das geht wohl nicht. Und die sechs- oder siebentausend jetzigen Infizierten, womit müssen wir die malnehmen, um auf die rechte Zahl zu kommen? Häckerling ist nicht offiziell infiziert, er war es auch im Frühjahr nicht, aber ob er zu den heimlich Infizierten vom Lenz oder den Unbekannten von jetzt zählt, das kann ihm niemand sagen. Wenn ihm die Nase läuft, hat er dann was Schlimmes oder nur das, was in dieser nasskalten Zeit üblich ist? Schön wäre die Vorstellung, dass er wie Tramp heldenhaft die Krankheit bereits überwunden hat. Aber da fehlen ihm die sieben Ärzte, die ihn in den Zustand des Wissenden versetzen könnten. So bin ich also entweder offen uninfiziert oder heimlich infiziert. Sei’s drum.

Kategorien
Gesellschaft Schule

Maskiert Beschulte

Wir sind in der zweiten Welle, sagen die einen, man darf die Zahl der Neuninfektionen nicht überbewerten, die anderen. Wer das sagt, das sind Fachleute. Unter ihnen gibt es intensiv vor dem Virus Warnende und solche, die vor Panik warnen. Wir schlichten Staatsbürger schauen mit Verwunderung auf diese Rede- und Schreibschlachten und neigen dazu, daraus falsche Schlüsse zu ziehen – den, dass alles nicht so schlimm ist, oder den, dass es furchtbar schlimm ist. Für die Schulen ziehen die Zuständigen in Esslingen und Stuttgart (beide liegen über der Zahl 50) unterschiedliche Schlüsse hinsichtlich der Maskierung von Schüler*innen. In Esslingen gibt es sie nicht, in Stuttgart ist sie ab Klasse 5 vorgeschrieben. Häckerling stellt sich vor, wie eine mundgeschützte Lehrkraft mundgeschützte Lernende beschult. Versteht der/die eine, was der/die andere sagt? Hört man die korrekte Aussprache von Vokabeln? Das ist wie bei einem Radio, dessen Empfang gestört ist. Muss diese Schulmaskierung sein? Ist sie wissenschaftlich begründet? Oder weiß das keiner und man stapft kompasslos durch den Nebel der virologischen Cassandra-Rufe. Natürlich werde ich jetzt falsch verstanden, als leichtsinniger Querdenker apostrophiert oder als verantwortungsloser Virenverbreiter. Ich wehre mich: Häckerling möchte gerne, dass die man in der Schule fachlich begründet agiert. Etwas anderes ist einem soliden Schulsystem nicht gemäß. Dort lehrt und lernt man nämlich auf der Grundlage gesicherter Erkenntnisse, meistens jedenfalls.