Natürlich wird es immer welche geben, die dagegen sind, weil sie die IT für Teufelswerk halten, weil sie den Arzt lieber persönlich über ihre medizinische Vergangenheit informieren wollen, weil sie hinter allem Bill Gates oder Elon Musk als Bösewichter agieren sehen, die ihre Krankheiten zur Profitmaximierung benutzen wollen. Aber der Gedanke, dass in der EPA das drinsteht, was für eine sachgemäße Diagnose nötig ist, hat etwas Bestechendes. Der Patient ist ein vergessliches Wesen, das sich bei der Anamnese nicht mehr genau an seine Krankheitsgeschichten erinnert. Der Patient ist oft ein Mensch, der nicht will, dass andere von seiner Diabetes, seiner Herzinsuffizienz, seiner Depression wissen. Daher verschweigt er derlei gerne. Das hat manchmal negative Folgen für die aktuelle Behandlung von Erkrankungen. Kurzum: Häckerling ist für die EPA und auch das E-Rezept. Er hätte beides gerne, aber er wird es nicht bekommen, weil er „Selbstzahler“ ist. Man sagt auch Privatpatient dazu. Diese Typen haben, wenn man dem Volksmund glauben darf, nur Privilegien. Dass sie dafür mehr bezahlen als gesetzlich Versicherte, wird gerne unterschlagen. Als privilegierter Privatpatient muss ich mit Tausenden von Euro in Vorleistung treten, alle Unterlagen in Papierform und digital speichern, Anträge an die Krankenkasse und das Landesamt für Besoldung und Versorgung stellen und Monate warten, bis die Erstattung kommt. Ich muss eine umfangreiche Buchführung betreiben, um den Überblick über die Kosten nicht zu verlieren – und zur Strafe bekomme ich weder ein E-Rezept noch eine EPA.
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