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Lernende Schulverwaltung

Wer in einem Ministerium sitzt, in einem Büro mit eine oder zwei anderen zusammen, und eine Verordnung zur Maskenpflicht in den Schulen formulieren soll, braucht schon sehr viel Fantasie, um sich die Wirkung des Verordneten auf die Realität vorstellen zu können. Schüler*innen sitzen nicht in Büroräumen, sondern in Klassenzimmern. Sie betreten es durch eine Türe und kommen sich dabei nahe. Sie gehen gemeinsam durch Bankreihen, bis sie ihren Platz gefunden haben. Meistens sitzen sie neben anderen, denn 30 Lernende haben in einem Klassenraum amtlicher Größe nur begrenzt Platz. Insofern ist ein Mund- und Nasenschutz in der Anfangsphase einer Unterrichtsstunde nicht abwegig. Wenn man dann aber sitzt und schreibt und rechnet, die Hand hebt und eine Frage beantwortet, wenn man einen Text laut lesen soll – warum eigentlich nicht leise? –, kurz: wenn man sich verhält wie jemand, der lernt, ist dann die Maske noch sinnvoll? Wahrscheinlich schon, denn die Aerosole werden ungeniert durch den Raum geschickt. Aber dann soll man eine Klassenarbeit schreiben. Bekanntlich sitzt man dann ruhig an seinem Platz und denkt und schreibt. Wozu dabei einen MNS tragen? In Phasen der schriftlichen Leistungserhebung würde ich darauf verzichten. Und im Pausenhof? Angenommen, er ist so groß, wie es sich gehört, angenommen, die Kinder prügeln sich nicht, sondern verhalten sich gesittet, ein Vesperbrot in der Hand und eine Trinkflasche – warum da eine Maskenpflicht verlangen? Ein Unterrichtstag ist eine Abfolge unterschiedlichster Situationen. Sie zu imaginieren ist in einem Verwaltungsbüro sitzend schwierig. Vielleicht hätten die Verfasser*innen der Verordnung erst einmal einen Tag an einer Schule zubringen müssen, ehe sie sich ans Formulieren machten. So müssen sie nun nachträglich korrigieren – ein Verlust an Autorität.

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Maskierte Schulkinder

Seite dem gestrigen Montag müssen in Baden-Württemberg die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse auch im Unterricht einen Mund- und Nasenschutz tragen. Das ist eine Beeinträchtigung für alle, die Lehrenden, denen der Blick auf die Gesichter der Kinder zum Teil genommen wird, und für die Lernenden, deren Äußerungen an Verständlichkeit einbüßen. Nun gibt es Eltern, die sich mit dieser schulischen Maskierungspflicht nicht abfinden wollen. Sie berufen sich auf ihr Elternrecht, wenn sie der Schule untersagen wollen, von ihrem Sohn oder ihrer Tochter das Tragen einer „Alltagsmaske“ zu verlangen. Muss die Schule dieser Forderung entsprechen? Nein. Zwei rechtliche Gründe sprechen dagegen. Der erste ist die Regelungsbefugnis der Landesregierung. Wenn sie der Meinung ist, die Maske sei zur Epidemie-Bekämpfung notwendig, darf sie eine entsprechende Verordnung erlassen. Gegen diese kann allerdings der betroffene Bürger bzw. bei noch nicht volljährigen Kindern die Mutter oder der Vater juristisch angehen. Das könnte sogar Erfolg haben. Der zweite Aspekt hängt mit dem Schulgesetz zusammen. Dort ist vom Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule die Rede. Aus dem Erziehungsauftrag lassen sich Maßnahmen wie das Verhängen von Schulstrafen ableiten. Gegen die haben Eltern nur ein sehr begrenztes Widerspruchsrecht. Wenn also die Schulleitung die Maskenpflicht anordnet, haben die Schüler*innen „Folge zu leisten“, wie es so schön heißt. Wer das nicht tut, muss mit Sanktionen rechnen, die bis zum (zeitweiligen) Ausschluss aus der Schule gehen können. Allerdings sollte die Schule die vorgeschriebenen Verfahrensschritte beachten, sonst könnte die Maßnahme auf dem Rechtsweg zu Fall kommen.

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Heimlich Infizierte

Das mit dem Virus ist ein permanenter Lernprozess. Wir lernen, wie sich Grippe und Corona-Erkrankungen unterscheiden, damit wir wissen, was uns aufs Lager streckt. Wir sind in einer zweiten Corona-Welle, aber es gibt trotzdem keinen Lockdown wie im Frühjahr, weil nun in der goldenen Herbsteszeit so manches anders ist. 6000 Neuinfizierte im April sind – Achtung! – mehr als 6000 Neuinfizierte im Oktober. Weil wir damals weniger getestet haben. Daraus müssen wir schließen, dass die sechstausend Märzerkrankte eigentlich mit drei, vier oder fünf multipliziert werden müssen. Damals waren also viele Menschen angesteckt, die es nicht einmal dazu gebracht haben, dass man sie zählt. Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute und haben eine gewisse Resistenz gegen Covid-19. Diese Menschen auszumachen ist unmöglich. Sie müssten auf Antikörper getestet werden, aber das geht wohl nicht. Und die sechs- oder siebentausend jetzigen Infizierten, womit müssen wir die malnehmen, um auf die rechte Zahl zu kommen? Häckerling ist nicht offiziell infiziert, er war es auch im Frühjahr nicht, aber ob er zu den heimlich Infizierten vom Lenz oder den Unbekannten von jetzt zählt, das kann ihm niemand sagen. Wenn ihm die Nase läuft, hat er dann was Schlimmes oder nur das, was in dieser nasskalten Zeit üblich ist? Schön wäre die Vorstellung, dass er wie Tramp heldenhaft die Krankheit bereits überwunden hat. Aber da fehlen ihm die sieben Ärzte, die ihn in den Zustand des Wissenden versetzen könnten. So bin ich also entweder offen uninfiziert oder heimlich infiziert. Sei’s drum.