Kategorien
Politik

Unrühmliche Forderungen 1 oder Bildungspolitische Ziele der CDU

Auch wenn es keine bundespolitische Aufgabe ist, die Bildung erklingt dauernd als Hintergrundmusik im Wahlkampf 2009. So will die CDU (laut „Profil“ September 2009) bis 2015 zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Bildung und Forschung investieren, die Durchlässigkeit im gegliederten Schulsystem erhöhen sowie bundesweite Leistungsmaßstäbe für Abschlüsse. Wäre das nicht Sache der KMK? Kinder ab vier sollen verbindliche Sprachtests ablegen und „bei Defiziten frühzeitig“ gefördert werden; denn alle sollen bei der Einschulung Deutsch sprechen können. Das klingt sehr vernünftig. Und da die Christdemokraten in der Mehrzahl der Bundesländer regiert, hindert sie niemand daran, ihren Forderungen Taten folgen zu lassen.

Aber dann steht in dieser Liste der Ziele noch etwas Merkwürdiges: CDU und CSU wollen, dass „konfessioneller Religionsunterricht zum Kanon der Pflichtfächer gehört.“ Dem ist doch schon so. Im Grundgesetz (Artikel 7, Absatz 3) steht, dass der Religionsunterricht „in den öffentlichen Schulen … ordentliches Lehrfach“ ist – jawohl „ist“. Es ist das einzige Schulfach, das unsere Verfassung vorschreibt. Diese christdemokratische Forderung läuft also ins Leere. Oder handelt es sich um eine Streicheleinheit für christliche Wähler?

Dass allerdings nicht einmal das Grundgesetz es schafft, dem Religionsunterricht in Berlin zu „seinem Recht“ zu verhelfen, steht auf einem anderen Blatt.

Und dass ich den Religionsunterricht in der derzeitigen Form für problematisch halte, werde ich in diesem Blog demnächst erörtern.