Kategorien
Gesellschaft Gesundheit Schule

Maskierte Schulkinder

Seite dem gestrigen Montag müssen in Baden-Württemberg die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse auch im Unterricht einen Mund- und Nasenschutz tragen. Das ist eine Beeinträchtigung für alle, die Lehrenden, denen der Blick auf die Gesichter der Kinder zum Teil genommen wird, und für die Lernenden, deren Äußerungen an Verständlichkeit einbüßen. Nun gibt es Eltern, die sich mit dieser schulischen Maskierungspflicht nicht abfinden wollen. Sie berufen sich auf ihr Elternrecht, wenn sie der Schule untersagen wollen, von ihrem Sohn oder ihrer Tochter das Tragen einer „Alltagsmaske“ zu verlangen. Muss die Schule dieser Forderung entsprechen? Nein. Zwei rechtliche Gründe sprechen dagegen. Der erste ist die Regelungsbefugnis der Landesregierung. Wenn sie der Meinung ist, die Maske sei zur Epidemie-Bekämpfung notwendig, darf sie eine entsprechende Verordnung erlassen. Gegen diese kann allerdings der betroffene Bürger bzw. bei noch nicht volljährigen Kindern die Mutter oder der Vater juristisch angehen. Das könnte sogar Erfolg haben. Der zweite Aspekt hängt mit dem Schulgesetz zusammen. Dort ist vom Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule die Rede. Aus dem Erziehungsauftrag lassen sich Maßnahmen wie das Verhängen von Schulstrafen ableiten. Gegen die haben Eltern nur ein sehr begrenztes Widerspruchsrecht. Wenn also die Schulleitung die Maskenpflicht anordnet, haben die Schüler*innen „Folge zu leisten“, wie es so schön heißt. Wer das nicht tut, muss mit Sanktionen rechnen, die bis zum (zeitweiligen) Ausschluss aus der Schule gehen können. Allerdings sollte die Schule die vorgeschriebenen Verfahrensschritte beachten, sonst könnte die Maßnahme auf dem Rechtsweg zu Fall kommen.

Kategorien
Politik

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

So soll sie sein, die Beziehung zwischen Schule und Elternhaus: vertrauensvoll, nicht misstrauisch, auf Zusammenarbeit aus und nicht auf Streit. Aber die Wirklichkeit sei anders, heißt es heute in der Zeitung. Die Eltern fühlten sich zu wenig einbezogen ins Schulische, die Lehrer würden seitens der Eltern überfordert. Es mangelt wohl an einem steten Fluss der Informationen von den einen zu den andern. Diese Unkenntnis führt zu Einmischungen, die nicht sein müssten und auch nicht sein dürfen. Eltern mischen sich in die Aufgaben der Schule ein (Unterrichtsform, Gestaltung der Klassenarbeiten, Benotung der Leistungen, Disziplin im Unterricht). Die Schule respektiert nicht genügend die Belange des Elternhauses (häuslicher Erziehungsstil, Freizeitverhalten der Kinder, Ernährung). Man könnte natürlich miteinander über alle diese Themen sprechen, aber nur, wenn man die Verantwortung der jeweils anderen Seite respektiert. Es gibt auch Bereiche, wo beide, Elternhaus und Schule, zusammenwirken müssen. Dann hat der Dialog offen und geregelt zu sein. Lehrer sind für Eltern nicht immer zu sprechen. Es gibt die Sprechstunde, die Klassenpflegschaft, die Schulkonferenz. Nicht alles kann jederzeit und überall zum Thema werden. Lehrkräfte brauchen Zeit für ihre Unterrichtsvor- und -nachbereitung, fürs Korrigieren, für die Erholung. Die Themen, die in den Gremien besprochen werden, müssen transparent kommuniziert werden, für alle Eltern einsehbar und nachlesbar, zum Beispiel auf der Homepage der Schule, die Ergebnisse von Besprechungen und die in den Gremien gefassten Beschlüsse auch.

Kategorien
Politik

Ärgerliche Eltern

Manchmal gehen die Eltern der Schule auf die Nerven, jüngst sogar der Kultusministerin Eisenmann. Sie klaget: Manche Eltern mischten sich einerseits zu sehr in den Schulalltag ein, andere kämen ihren Pflichten nicht nach. Zu denen gehöre (oder besser im Indikativ: gehört) es, ihrem Kind das Schwimmen beizubringen oder im Rahmen von Schwimmkursen der Vereine beibringen zu lassen. Stattdessen erwarte man von den Sportlehrern, dass sie sich dieser Aufgabe annähmen. Das aber sei eine Illusion. Die Schule könne nur das Schwimmen üben, fürs Schwimmenlernen seien die Eltern zuständig. Nicht zuständig hingegen seien die Eltern für Zubringerdienste. Allenthalben werden die „Elterntaxis“ gegeißelt. Offenbar sehen die Väter und Mütter die Gefahren des Schulwegs so dramatisch, dass sie ihr Kind am liebsten direkt vor der Schultüre aus dem Auto steigen lassen. Ein paar hundert Meter Fußweg mit dem schweren Schulranzen auf dem Rücken und dann noch entlang einer Verkehrsstraße: unzumutbar. Die Eltern erzeugten mit ihrem penetranten Dienst an den eigenen Kindern gefährliche Situationen für andere. Sie sollten ihren Schulkinder-Auto-Service einstellen. Aber wie ändert man elterliche Verhaltensweisen? Mit Appellen? Mit Bußgeldern?