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Immobile Totengräber

Es fällt schwer, nicht ausfällig zu werden. Dass es in Deutschland ein Streikrecht gibt, ist eine Errungenschaft, die den arbeitenden Menschen Schutz vor Ausbeutung bieten soll. Es ist das letzte Mittel, wenn man durch Verhandlungen keinen ausreichenden Erfolg hat. Vor einigen Jahren wurde der Warnstreik erfunden. Er ist nicht die ultima ratio des Tarifkonflikts, sondern sein Einstieg. Die GDL mit ihrem vor dem Ruhestand stehenden Boss W. benutzt derzeit den Warnstreik auf besonders perfide Weise. Von heute auf morgen den Zugverkehr lahmzulegen ist ein starkes Stück. Wenn ich die Geschichten hochrechne, die mir als Folgen dieses Ausstands in den letzten Stunden erzählt wurden, dann tut sich ein Jammertal auf, das seinesgleichen sucht. Was alles gestört, ja zerstört wird durch diesen sinnlosen Streik, geht auf keine Kuhhaut. Da beschließt ein diktatorischer Gewerkschaftsführer, dass alle Räder stillstehen sollen, weil sein starker Arm es will. Was er damit den betroffenen Menschen antut, ist ihm absolut egal. Der Deutschen Bahn beschert es allenfalls ein wenig Mehrarbeit – Züge streichen und die Apps mit wahrscheinlich ungenauen Daten füttern. Die Opfer sind die Fahrgäste, die für ihre Fahrten zahlen und damit den Zugführern Lohn und Brot sichern. Die dagegen tun alles, den Menschen das Bahnfahren zu verleiden. Die notwendige Verkehrswende und also auch der Klimawandel sind diesen Typen so was von egal. Und ihre Forderungen: 11 % mehr Gehalt (die würden sie sogar bekommen), 3000 € Einmalzahlung (die würden sie fast bekommen) und die Krönung: 35 Stunden Arbeitszeit statt 38 bei vollem Lohnausgleich, also nochmals fast 8 % mehr Gehalt. Das ist vollkommen überzogen. Wenn die Bahn nachgibt, steigt der Preis für die Fahrkarten ins Unerschwingliche. Nein, Herr W. so nicht!

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Sadistische Arbeitskämpfer*innen

Verdi klingt auf der Opernbühne harmonisch. Die gleichnamige Gewerkschaft erzeugt Misstöne. Natürlich darf sich eine Gewerkschaft für ihre Mitglieder einsetzen, sie darf auch streiken, um Forderungen durchzusetzen. Aber nicht immer heiligt der Zweck die Mittel. Derzeit Kitas zur bestreiken ist purer Sadismus. Eltern, die monatelang ihre Kinder nicht den Kitas anvertrauen durften, sondern sie selbst betreuen mussten, Eltern, die wegen geschlossener Kitas Urlaub nehmen mussten, jetzt dasselbe wieder zuzumuten, ist eine grandiose Unverschämtheit. Es ist im Öffentlichen Dienst eh eine offene Frage, ob das Bestreiken Dritter dem Wesen eines Arbeitskampfs entspricht. Wer eine Firma bestreikt, um höhere Löhne zu erwirken, schadet der Firma. Wer eine Kita bestreikt, um für die Mitarbeiter*innen mehr Geld zu erstreiten, schadet den Eltern und ihren Kindern und belohnt die Arbeitgeber. Die müssen für Streiktage keine Löhne bezahlen und schonen so die öffentlichen Kassen. Ein solcher Streik trifft also die Falschen. Er nimmt die Kinder und ihre Eltern in Beugehaft. Aber diese Kinder und ihre Eltern zahlen keine Löhne, sie finanzieren sie nur über die öffentlichen Kassen. Das Ende vom Streiklied wird sein, dass die Gemeinden ihre Kindergartengebühren erhöhen. Ganz vergessen sollte man in diesem Zusammenhang nicht, dass in der Corona-Pause die Mitarbeiter*innen relativ wenig beschäftigt waren. Manche Städte ließen sie gar als Hostessen im Rathaus arbeiten. Aber auch die öffentlichen Arbeitnehmer hätten anders handeln können. Die frühe Vorlage eines vernünftigen Angebots hätte diesen ganzen Streikzirkus vermieden. Die Rituale dieser Arbeitskämpfe wirken wie aus der Zeit gefallen.

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Wendtemanöver

Das Beamtenrecht ist offenbar ziemlich dehnbar, Diesen Eindruck erweckt die Geschichte eines Polizisten, der durch Aussagen auffällt, die der Alternative für Deutschland gut anstünden, die er aber als Vertreter einer Gewerkschaft ablässt. Nun darf bei uns bekanntlich jeder sagen, was er will, ob es stimmt oder nicht, ob er Polizist ist oder Politiker. Das Besondere am Fall Wendt aber ist, dass der Staat den Gewerkschaftsvertreter dafür bezahlt. Dazu aber fehlt die Rechtsgrundlage im Beamtenrecht, wie wir jetzt erfahren mussten. Der Polizist ist nicht, wie es die Regelungen für die Personalvertretung vorsehen, als gewählter Personalrat teilweise und auf Zeit vom Dienst freigestellt worden, sondern er vertritt eine Gewerkschaft. Von der bekommt er eine „Aufwandsentschädigung“. Gleichzeitig wird er als Beamter bezahlt, und zwar für einen „Dienst“, den er nicht erbringt. Das ist dreist. Und es mutet noch dreister an, dass dies seit Jahren so der Brauch ist. Nichts gegen die Gewerkschaften; sie sind wichtig, sie erfüllen für ihre Mitglieder wichtige Aufgaben. Sie sind auch nicht arm und können ihren Funktionären ordentliche Gehälter zahlen. Muss der Steuerzahler das Gewerkschaftswesen finanzieren? Nein, muss er nicht, darf er auch nicht, denn das würde die Unabhängigkeit der Gewerkschaften beschädigen. Aber in einem Staat (die Bundesrepublik Deutschland), wo ein ethisch fragwürdig handelnder Autokonzern (VW) von Gewerkschaftlern maßgeblich gesteuert wird und wo ein Land (Niedersachsen) im Aufsichtsrat sitzt, sind die Grenzen zwischen Wirtschaft, öffentlicher Hand und Gewerkschaften derart verwischt, dass man sich über den Wendt-Fall gar nicht zu wundern braucht.