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Unwirksame Empfehlungen

Als vor acht Jahren die damalige grün-rote Koalition in Baden Württemberg Hals über Kopf die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung abgeschafft hat, schwante so manchem Unheil. Es ist inzwischen eingetreten. Zu viele Kinder wurden wider den Rat der Grundschulen auf das Gymnasium oder die Realschule geschickt. Manche der nicht Empfohlenen haben es sogar geschafft – auch Grundschullehrerinnen sind nicht unfehlbar. Aber ein beträchtlicher Teil auch nicht. Sie mussten nach diversen Misserfolgen den schmählichen Weg „nach unten“ antreten. Das hätte nicht sein müssen. Was aber offenbar sein musste, das war die innere Anpassung der aufnehmenden Schulen an ihre veränderte Klientel. Man schraubte die Anforderungen herunter. Was hätte man auch sonst tun sollen? Das Abschieben von schwachen Schülern geht auch zu Lasten des Images der Schulen. Sie werden der pädagogischen Unfähigkeit geziehen. Das wirkt rufschädigend. Also unterlässt man es, überforderten Zöglingen in größerer Zahl das consilium abeundi zu geben. Die Quittung für diese Anpassung schreiben dann die Bildungsforscher. Das Land BW ist schulisch auf untere Ränge gerutscht. Jetzt strampelt sich die Schulverwaltung ab, um den Wiederaufstieg zu schaffen. Der aber ist nicht nur beim Fußball schwierig.

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Empfehlungsmangel

Jetzt merken es sogar die Zeitungen (vgl. die Stuttgarter Nachrichten vom 7.10.14 und vor allem den Kommentar von Wehaus auf der Titelseite): Die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung – von Grün-Rot verkauft als „Stärkung des Elternwillens“ – geht nachweislich zu Lasten jener Kinder, die dem Willen ihrer Eltern, das Gymnasium bzw. die Realschule zu meistern, nicht entsprechen können. Es steigt die Zahl derer, die trotz allen Ziehens und Erziehens „nicht mitkommen“, das Schuljahr wiederholen oder gar die Schule verlassen müssen.

Das wäre natürlich ganz anders, wenn die BW-Landesregierung die einst angedrohte Abschaffung der Versetzungsordnung vollzogen hätte. Dann müsste keiner von der gewählten Schule gehen und die müsste sehen, wie sie diesen unpassend eingeschulten Kindern helfen kann, die Gymnasial- oder Realschulzeit zu überstehen. Aber die Versetzungsordnung gilt weiterhin. Sie legt fest: Wer das gleiche Schuljahr trotz Wiederholung oder das darauffolgende nicht schafft, muss die Schule verlassen. Das ist dann peinlich für die Eltern und es ist schlimm für das Kind, ein Kollateralschaden, den die grün-rote Landesregierung aber offenbar gerne in Kauf nimmt. Hauptsache, das Prinzip (Elternwille) bleibt gewahrt. Das andere Prinzip (Kindeswohl) scheint den herrschenden Herrschaften wohl egal zu sein.

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Nichtversetzung

Ein Jammern und Wehklagen geht durch die Presse. Endlich hat man ein Sommerthema gefunden, das die Herzen bewegt: die Zunahme der nichtversetzten Fünft- und Sechstklässler in den Realschulen und Gymnasien. In diesen Klagegesang stimmen auch jene Gazetten munter ein, die einst den mutigen Fortschritt der Grün-Roten – die Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung – nicht genug preisen konnten. Jetzt wissen es die Stuttgarter Nachrichten besser: Das war ein Fehler.

Dem will ich nicht widersprechen. Es war abzusehen, dass die Freigabe des Übergangs in die weiterführenden Schulen zu Fehlentscheidungen der Eltern führen würde. Eine Beratung wurde systematisch unterbunden. Selbst die freiwillige Vorlage der Empfehlung (oder auch Nichtempfehlung) ist untersagt, ebenso die Rückfrage bei den Grundschulen. Dass weder die Realschulen noch die Gymnasien Wunder vollbringen und jedem Kind problemlos den Weg zur Mittleren Reife oder zum Abitur ebnen können, ist eine Binsenweisheit. Aussprechen darf man sie allerdings nicht, noch nicht.

Nur eine Wundertüte bleibt noch: die Gemeinschaftsschule. Dort kann man nicht sitzen bleiben, weil man es nicht braucht. Denn dort schafft jeder einen Abschluss, welchen auch immer.

Die andere Möglichkeit zur Lösung des Problems mögen Kretschmann und Co. offenbar nicht gehen, obwohl sie ihn mal angekündigt haben: die Abschaffung der Versetzungsordnung. Gäbe es sie nicht mehr, könnten die Kinder auch nicht nichtversetzt werden.