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Schwieriges Verbieten

Allerlei Verbote bestimmen die Diskussion, vor allem die Diesel-Fahrverbote und das schulische Handyverbot erhitzen die Gemüter. Dabei wächst die Erkenntnis, dass es leicht ist, ein Verbot auszusprechen, aber schwer, seine Einhaltung zu gewährleisten. Naiv wäre es, aus dem Vorhandensein eines Verbots dessen Wirksamkeit abzuleiten. Warum sollte man fünfzig fahren, wenn die Geschwindigkeit nie kontrolliert wird? Warum sollte man sich an das Verbot, Müll wegzuwerfen, halten, wenn nie jemand fürs Übertreten bestraft wird? Weshalb soll ich die Grillparty auf der Terrasse wie vorgeschrieben um zehn Uhr beenden, wenn die Nachbarn um des „lieben“ Friedens willen sich auch bei lärmenden Festen jenseits der Mitternachtsstunde nicht an die Polizei wenden? Warum sollte ich mit meinem alten Diesel nicht in die Verbotszone einfahren, wenn die Staatsmacht keine Möglichkeit hat, mich daran zu hindern? Und wie will die Schule die heimliche Benutzung des Smartphones unterbinden? Natürlich ist es ungut, wenn die Aufmerksamkeit der Schülerinnen und Schüler durch diese Geräte absorbiert wird, wenn sie lieber auf den kleinen Handybildschirm schauen als auf die Tafel oder das Whiteboard. Einst haben Schüler unter der Bank ihre Lektüre versteckt, weil das Lesen interessanter war als der Unterricht. Wenn man erwischt wurde, gab es einen Tadel oder eine Strafe. So ähnlich wird es auch beim Handy sein. Es ganz zu verbieten, d.h. schon das Mitbringen zu untersagen, wird schwerhalten. Es morgens einzusammeln und am Mittag wieder auszuhändigen ist logistisch unmöglich. In der Schulordnung die Nutzung des Geräts zu verbieten, verhindert keine Verstöße. Auch das Rauchverbot in der Schule bot nie die Gewähr, dass nicht doch geraucht wurde, auf den Klos, in dunklen Ecken des Schulgeländes, auf dem Gehweg außerhalb des Schulgeländes. Der Kampf um die Durchsetzung des Rauchverbots hat so manchen Aufsichtführenden zermürbt. Auch beim Handy wird nur eine Mischung aus Verboten, Appellen, Kontrollen und Strafen helfen, seinen Missbrauch einzudämmen. Verhindern wird man ihn nicht.

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Smartphonegeräusche

Manche Schulen wissen sich gegen das ununterbrochene Gucken aufs Handy nur noch mit Verboten zu helfen. Abgesehen von der Frage, ob ein solches Verbot wirkt und ob es überwacht werden kann, es ist keine Lösung. Natürlich geht es nicht an, dass die Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts ständig ihre neuen Nachrichten lesen. Das stört die Konzentration. Wenn es immer wieder piepst, weil ein Chat seine Fortsetzung gefunden hat, ist keine sinnvolle pädagogische Arbeit möglich. Deshalb kann die Schule verlangen, dass die Geräte abgeschaltet oder stumm gestellt werden. Wer sich daran nicht hält, muss mit Sanktionen rechnen. Die lassen sich bei wiederholtem Fehlverhalten steigern, in hartnäckigen Fällen bis zu einem zeitweiligen Ausschluss vom Schulbesuch. Das tägliche Einsammeln der Handys und die Rückgabe nach Schulschluss sind organisatorisch nur mit unnötigem Aufwand nicht umzusetzen. Auch können da „Verluste“ auftreten, mit schwierigen rechtlichen Folgen. Längeres Einbehalten der Geräte verstößt gegen Eigentumsrechte. Die Wundermaschinen müssen also bei ihren Eigentümern bleiben. Das hat auch Vorteile: Sie können im Unterricht genutzt werden. Manches Textblatt würde sich erübrigen, wenn die Schülerinnen und Schüler selbst recherchieren und relevante Informationen auf ihrem Gerät speichern dürften. Auch die Einrichtung von Computerräumen oder Tablet-Klassen verlöre an Dringlichkeit, wenn die Lehrenden mit den bei ihren Schülern vorhandenen Smartphones sinnvoll umzugehen wüssten.

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Unerlaubt – Handy im Unterricht

Im Theater, im Kino, beim Konzert muss man es tun, in manchen Bussen und Bahnen wurde es lange gefordert, das Abschalten der Handys. Auch im Unterricht möchten die Lehrerinnen und Lehrer keine Störung durch Klingeltöne, keinen heimlichen Text- und Bildversand unter der Bank, kein unbeobachtetes Fotografieren oder Filmen während der Stunde. Daher verbieten manche Schulen das Mitbringen von Handys oder verlangen zumindest deren Stilllegung in der Unterrichtszeit.

Hätten sich alle Schüler an das Verbot gehalten, wären sie nicht – wie in Winnenden oder jüngst in Ansbach – in der Lage gewesen, das gewalttätige Eindringen ins Klassenzimmer der Polizei zu melden und damit deren schnelles Eingreifen auszulösen. Also das Handy doch für solche Notsituationen eingeschaltet lassen und die unvermeidlichen Störungen des Unterrichts in Kauf nehmen? Das von der Landesregierung Baden-Württemberg nach den Ereignissen von Winnenden eingesetzte Expertengremium möchte das offenbar.

Ein Ausweg wäre es, dass nur die Lehrkraft ihr Telefon eingeschaltet bei sich trägt. Aber was tun, wenn sie im Notfall außer Stande wäre, es zu verwenden? Oder nur einigen Schülern das „Amt des Notrufers“ übertragen? Das würden die anderen als ungerecht empfinden. Also doch kein Verbot und alle, die wollen, haben ihr Gerät nicht nur dabei, sondern auch in Betrieb? In der Tat: nur so ist im Ernstfall die Informationsmöglichkeit gegeben.

Aber dann führt kein Weg daran vorbei, die Spielregeln für die Benutzung oder besser Nichtbenutzung während des Unterrichts klar zu definieren, am besten zusammen mit den Schülern, und auch gut einzuüben. Wer diese Regeln nicht einhält, wer heimlich mit der Freundin korrespondiert oder Videos aufnimmt oder zeigt, muss die fälligen Sanktionen aushalten. Im Übrigen: „Geschäftigkeit unter der Bank“ gab es auch in den Zeiten vor dem Handy. Es wurden in langweiligen Stunden heimlich Bücher gelesen, man hat Briefchen weitergereicht oder mit einem interessanten Gegenstand, dem neuen Taschenmesser zum Beispiel, herumgespielt. Die Schule bestand noch nie nur aus Unterricht.