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Unkundige Kundgabe oder Fünf andere Minuten Deutsch

In seiner letzten Kolumne (Stuttgarter Zeitung vom 12.9.09) hat Ruprecht Skasa-Weiß ein Komma gesetzt, gegen das an sich nichts einzuwenden ist. Sehr wohl aber ist Widerspruch bei der Begründung angesagt.

Der Satz lautet: „Ich hoffe inständig, dich morgen zu sehen.“ Der Sprachkritiker behauptet, hier sei „hoffen“ ein Vollverb und daher würden „die Kundigen“ hier ein Komma setzen. Und er fügt hinzu: „auch wenn der neuere Duden bereit ist, die Kommaregeln nicht mehr so genau zu nehmen“. Ich frage mich, worin die Kundigkeit der hier genannten Kundigen besteht. Der Duden ist nicht (mehr) maßgeblich für die Rechtschreibung; stattdessen gibt es seit 2006 eine „amtliche Regelung“. Die aber verlangt in diesem Fall kein Komma.

Denn es ist nur dann eines zu setzen, wenn der Infinitiv „um … zu“, „anstatt … zu“ oder „ohne … zu“ enthält, wenn er von einem Substantiv anhängt oder wenn es im vorausgehenden Satz ein Verweiswort gibt. Das alles ist in dem Satz oben nicht der Fall. Das Komma ist auch deshalb entbehrlich, weil der Satz auch ohne ein solches Satzzeichen eindeutig, übersichtlich und lesbar ist.

Skasa-Weiß’ gutes Recht ist es, ein Komma zu setzen, aber er sollte hier nicht jene als unkundig anprangern, die darauf verzichten, weil es in ihren Augen (und auch nach den amtlichen Regeln) „kropfunnötig“ ist.