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Politik

Klientel und Wähler

Ein Unwort breitet sich aus, nein, ein ganz renommiertes, aus dem Lateinischen stammendes Wort bekommt einen üblen Klang, und zwar als Kompositum: Klientelpolitik. Bei den alten Römern war die clientela die Gesamtheit der „Hörigen“, also der Abhängigen. Zu den Zeiten, als das Bürgerliche noch nicht obsolet war, hatten Anwälte und Ärzte eine Kundschaft, die man Klienten oder Klientel nannte. Aber nun ist alles schlimmer geworden; die Klientelpolitik ist entstanden.

Das ist keine Politik für die Kunden von Ärzten oder Anwälten, sondern aus der Sicht von Roten und Grünen für Ärzte und Anwälte. Die gelten gemeinhin als Wähler von CDU und FDP. Weil diese beiden Parteien dem Anschein nach Gesetze zugunsten dieser Wählergruppen machen, betreiben sie nach Ansicht der Opposition Klientelpolitik. Damit wird etwas Böses zum Ausdruck gebracht. Denn wer sich für diese Bevölkerungsgruppe einsetzt, tut Schimpfliches.

Was Rot oder Grün machen, wenn sie es denn können, ist dagegen gut. Sie machen auch Gesetze, die ihren Wählern zugutekommen, die der Gewerkschaft gefallen oder den Sozialverbänden. Aber das Edle an Rot und Grün ist, dass sie immer ans Ganze denken und nie nur ihre Wähler im Blick haben, geschweige denn so etwas Übles wie eine Klientel.

Wir lernen daraus: Parteien, die ihren Wählern etwas Gutes tun, sind dann böse, wenn diese Wähler eine (bürgerliche) Klientel darstellen, diese Parteien sind aber gut, wenn ihre Wähler sogenannte „Stammwähler“ sind, um die sie sich auf uneigennützige Weise kümmern.

(Blog-Eintrag Nr. 218)