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Kermit

Nein, nicht der Frosch aus der Muppet-Schau ist gemeint, sondern ein an den Hamburger Schulen praktizierter Vergleichstest: Kompetenzen ermitteln. Als Baden-Württemberger reibt man sich die Augen. In Hamburg müssen die Schüler der Klassen 2, 3, 5, 7, 8 und 9 jedes Jahr zentral gestellte standardisierte Aufgaben lösen. So erhält die Schulbehörde aktuelle Daten über den Leistungsstand ihrer Schulen. Es ist “vor allem ein Instrument für Unterrichtsentwicklung. Die Ergebnisse liefern Hinweise zur weiteren Unterrichtsgestaltung und zur gezielten Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler. Der Umgang mit den Ergebnissen unterstützt Lehrkräfte und -teams bei der Diagnose von Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler“. Schulen und Behörde sehen also, wo sich Probleme zeigen, sie können steuern und fördern. Diese Praxis steht ganz im Gegensatz zur hiesigen, wo Vergleichsarbeiten nur in den Klassen 3 und 8 geschrieben werden. Deren Wirkung verpufft, weil außer einer „Besprechung“ der Ergebnisse keine weiteren Konsequenzen gezogen werden. Im Übrigen wird das mit der Durchführung beauftragte Landesinstitut für Schulentwicklung bald aufgelöst. Zu den gängigen Reaktionen auf vergleichende Tests gehört der Satz, dass eine Kuh durch Messen nicht fetter werde. In Hamburg hat man das Gegenteil bewiesen. Durch das kontinuierliche Messen sind die dortigen Schüler zwar nicht fetter, aber besser geworden, jedenfalls besser als die im Musterland Baden-Württemberg. Die sind im Ranking des IQB „abgestürzt“.

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Über den Landeselternbeirat 3

Ein Rücktritt soll ein Signal sein. Das medienwirksame Ausscheiden der Spitze des Landeselternbeirats Baden-Württemberg ist zwar eines, aber zugleich auch das Eingeständnis ihres eigenen Scheiterns. Wer geht, hat keinen Einfluss mehr. Ob das den Damen Staab und Wiegert bewusst ist? Die Gründe ihres Abschieds sind durchaus der Diskussion wert. Die Politik macht es sich mit bloßen Abwehrreflexen zu leicht.

Nach der Grundschulempfehlung (Blog 139) und der Evaluation (140) soll es in diesem Blog nun um die Vergleichsarbeiten gehen. Dazu schreiben die scheidenden Elternvertreterinnen:

„Bis heute werden die Vergleichsarbeiten … nicht als Diagnoseinstrument zur Lernstandserhebung mit anschließendem Förderplan eingesetzt, sondern sie werden geschrieben und verschwinden dann im Papierkorb. Auch als Evaluationsinstrument für den Unterricht könnten sie bei zentraler Auswertung und einer Rückmeldung an den Lehrer eingesetzt werden.“

Die Geschichte der Vergleichsarbeiten ist in der Tat kein Ruhmesblatt der Kultusverwaltung. Einige Jahre wurden sie als eine verpflichtende Klassenarbeit ins Zeugnis eingerechnet, seit diesem Schuljahr ist das entfallen. Das war die Folge peinlicher „Sicherheitslücken“. Offenbar war es in manchen Schulen üblich, die zentralen Aufgaben sofort nach ihrem elektronischen Eintreffen an die Lehrkräfte weiterzugeben, damit die noch ein bisschen üben konnten. Das aber verletzte den Gleichheitsgrundsatz. Daher wurden einige Vergleichsarbeiten vor ihrem Termin storniert.

Früher waren die Vergleichsarbeiten am Ende des Schuljahrs zu schreiben, jetzt finden sie an dessen Anfang statt – bei einem anderen Lehrer und in einer anderen Klassenzusammensetzung. Die „Ergebnisse“ sollen in der Fachkonferenz diskutiert werden. Mit welchem Ziel? Welche Therapie soll auf die Diagnose folgen?

Ein Problem der Vergleichsarbeiten ist es, dass sie nicht Inhalte („Stoff“) „abfragen“ dürfen, sondern den Erwerb von Kompetenzen („Können“) überprüfen sollen. Die kleben aber notgedrungen an Inhalten. Man muss also Aufgaben finden, die Kompetenzen mit solchen Inhalten koppeln, die den Schülern unbekannt sind. Damit tun sich die Aufgabenkommissionen schwer.

(Blog-Eintrag Nr. 141)

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Unwirksame Vergleichsarbeiten

Mit den Vergleichsarbeiten an den baden-württembergischen Schulen ist es ein Kreuz. Da es Probleme mit der Geheimhaltung der Aufgaben gab und überhaupt viele gegen sie waren, vor allem dagegen, dass sie benotet werden, hat das Kultusministerium die Notbremse gezogen und zum einen die Benotung abgeschafft und zum anderen die Termine geändert. Jetzt werden sie Ende September, Anfang Oktober sozusagen „rückwirkend“ geschrieben, also nach einigen Wochen Unterricht in Klasse 9 der „Lernstand“ in Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache am Ende der Klasse 8 erhoben.

Ist das nicht reichlich spät? Schüler vergessen schnell und in den Sommerferien noch schneller. Das wird dazu führen, dass in den ersten Wochen des neuen Schuljahrs in Klasse 9 der Kompetenzerwerb in den Klassen 7 und 8 trainiert wird. Schließlich will man (als Lehrender und Lernender) in diesem Test ordentlich abschneiden. Oder etwa nicht?

Man kann an der Wirksamkeit des Evaluationsinstruments Vergleichsarbeit tatsächlich zweifeln. Vorgeschrieben ist das Schreiben der Tests und wohl auch ihre Auswertung durch den betreffenden Fachlehrer – oder den aus dem Vorjahr? Daraus ergeben sich „Informationen zum individuellen Leistungsstand einzelner Schülerinnen und Schüler“. Und was wird daraus in Klasse 9? Wer soll die Rückstände aus 7 und 8 aufarbeiten? Und wie soll das geschehen?

Anhand der landesweiten Ergebnisse aus der Pilotierungsphase können die Lehrkräfte der Klasse 9 sehen, wie gut in 7 und 8 gearbeitet wurde. Und dann? Die Ergebnisse „sollten“ in der Fachkonferenz „offen diskutiert und interpretiert werden, um gezielte Maßnahmen einzuleiten“, heißt es auf dem Landesbildungsserver. Dieser syntaktisch verunglückte Satz (Was ist das „Subjekt“ des um-zu-Gefüges?) verrät die ganze Unsicherheit. Wer leitet die gezielten Maßnahmen ein? Die Fachkonferenz? Worin bestehen die Maßnahmen? In Pflichtfortbildungen? Welche Rolle spielt eigentlich die Schulleitung bei der ganzen Sache? Fragen über Fragen.