Die Kommission zur Neugestaltung der Lehrerbildung hat zugeschlagen. Was man lange geunkt hat, soll nach ihrem Willen nun Realität werden: der Einheitslehrer für die Einheitsschule. Das Bonbon: Alle dürfen zehn Semester studieren und können dann im Höheren Dienst (Eingangsstufe A 13) platziert werden, also mehr verdienen. Das wird teuer.
Was die Kommission so zu regeln empfiehlt, ist die erste Phase der Lehrerausbildung. Sie umfasst ein Bachelorstudium, auf den der Master unabdingbar folgt. Die Ausbildung erfolgt an den Pädagogischen Hochschulen und (wie lange noch?) an den Universitäten. Alle Absolventen können überall eingesetzt werden, auch in der Oberstufe. Die Ausstattung der PHs mit entsprechendem Lehrpersonal wird teuer.
Und was ist mit der zweiten Phase. Sie bleibt bei den Seminaren. Sie müssen konsequenterweise nun zu „Einheitsseminaren“ werden. Ihre Aufgabe wird nur angedeutet. Der Kernsatz lautet:
Eine zentrale Aufgabe der zweiten Phase der Lehrerbildung ist, das erworbene fachliche und bildungswissenschaftliche Wissen didaktisch-methodisch so aufzubereiten, dass es der Unterrichtswirklichkeit sowie insbesondere den individuellen Lernern im Klassenzimmer gerecht wird.
Mit dem unbestimmten Artikel „Eine“ deutet die Kommission etwas an, was sie nicht näher ausführt – andere zentrale Aufgaben. Bisher dachte ich, von der sprachlichen Logik her könne es nur eine, also die zentrale Aufgabe geben. Aber offenbar ist im Zentrum viel Platz.
Was aber ist diese eine zentrale Aufgabe? Es ist eine doppelte: (1) Das Wissen der Lehramtsanwärter im Hinblick auf die „Unterrichtswirklichkeit“ zu modellieren und (2) Methoden des individuellen Lernens zu vermitteln. Bei (1) fragt man sich, was die erste Phase dazu (neu) beiträgt, bei (2), wer die Ausbilder in den Stand versetzt, diese schwere Pflicht zu erfüllen.