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Klima Politik

Grüne Nagelprobe

Was kann man Besseres tun für die Umwelt als die grüne Partei zu wählen? Sie wird es richten. Sie wird die nötigen Schritte einleiten zur Rettung der Welt vor dem Klimawandel. Und sie hat auch gezeigt, dass sie dies leisten kann, ohne von uns wesentliche Änderungen des Verhaltens zu verlangen. Eine Großtat der letzten baden-württembergischen Regierung war der Bau eines Radschnellwegs zwischen Böblingen und Stuttgart. Er hat gewiss viele CO2-Emissionen verhindert. Auf dem Weg der Befreiung von Steingärten ist man noch nicht sehr weit gekommen. Sie sind zwar verboten, aber niemand wird gezwungen, dieses Verbot einzuhalten. Auch die Erneuerung der Heizungen hätte etwas rascher vorangehen können. Unser Schornsteinfeger hat erklärt, es gebe keine Handhabe, alte Heizungen stillzulegen. Dank Corona und ein paar kaum überprüften Fahrverboten ist die Luft in Stuttgart besser geworden. Was wird sich die neue grüne Regierung für die nächsten fünf Jahre vornehmen? Wahrscheinlich weitere Radschnellwege, damit die E-Bikes rascher vorankommen. Es wird weitere Radwege in den Städten geben. Man könnte die Gehwege abschaffen und sie den Radfahrer*innen zur Verfügung stellen. Wer kein Bike hat oder zu alt dafür ist, soll seine Einkäufe online erledigen und nicht die Fußwege blockieren. Ein weiteres Ziel könnte es sein, die SUV-Fahrer zu einer freiwilligen Spende für einen Umweltfonds aufzufordern, mit dem die Opfer des Klimawandels entschädigt werden, zum Beispiel Landwirte, die ihre Tiere in weiträumigen Ställen unterbringen oder aufs Feld schicken und dadurch Einnahmeverluste haben. Viel bringen würde auch ein Tag ohne Fleisch. Wer einmal in der Woche auf sein Schnitzel verzichtet, erhält eine Urkunde. Und wer sein Auto am Sonntag in der Garage stehen lässt und den öffentlichen Nahverkehr benutzt, erhält eine Freikarte für ein Museum nach Wahl. Hauseigentümer, die ihr Einfamilienhaus platt machen und in ein Hochhaus ziehen, erhalten einen Mietzuschuss. Man sieht, auf die neue grüne Regierung warten gewaltige Aufgaben.

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Machtverliebter Grüner

Das muss man erst einmal hinbekommen: aus einer längst gefällten Entscheidung eine medial aufgehübschte Veranstaltung zu machen. Wer hätte je gezweifelt, dass der Herr K. so lange als Minischterpräsident walten möchte, bis es einfach nicht mehr geht. Sorgfältig war er darauf bedacht, keinen innerparteilichen Konkurrenten aufzubauen. Wer sollte, wer soll es denn sonst machen außer ihm? Wer außer K. kann das überhaupt? Es gab mal eine Zeit, in der die Grünen verlangten, dass Mandate nach einer halben Legislaturperiode abgegeben werden, weil man damals wusste, dass langes Innehaben von Ämtern den Abstand von der „Basis“ zu sehr vergrößert. Gibt es bei den Grünen das Wort „Basis“ überhaupt noch? Man kann mit Fug sagen: Sie sind im parlamentarischen System angekommen. Und dass K. dann fast 73 ist, wenn er, wiedergewählt (was sonst?), sein altes Amt wieder neu antritt, wen kümmert’s? Andere schickte man mit 65 (oder jetzt 66) in den Zwangsruhestand und fragte sie nicht, ob sie vielleicht noch arbeiten wollen. Wieder andere sind von ihrer Berufsarbeit so erschöpft, dass sie den Ruhestand lange vor 65 herbeisehnen. Offenbar ist das Amt des MP nicht so anstrengend. Es gibt halt doch so manches Annehmliche in dieser Position. So werden wir den weitere Jahre grün regiert werden, ohne dass man etwas davon merkt.

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Rechtsstaatshärte

Das kann er gut: Mit den Augen rollen, ein grimmiges Gesicht machen und unter großer Mühe gewaltige Formulierungen herauspressen. Die Rede ist vom Spitzenpolitiker der Grünen, Cem Ö. Was er nach den Kölner Vorfällen geäußert hat, war nicht originell, aber eindrucksvoll: Die Täter müssten ermittelt werden und sollten dann „die ganze Härte des Rechtstaats“ spüren. Das war eindrucksvoll zu hören aus einem grünen Munde. Aber was wollen uns diese Worte sagen? Man kann jemand erst dann bestrafen, wenn man ihn ermittelt und inhaftiert hat. Der Bestrafung voraus geht ein Verfahren. In dem hat jeder das Recht auf Verteidigung. Eine Verurteilung ist nur möglich, wenn dem Richter die Beweise genügen. Spricht er jemanden schuldig, kann der Verurteilte in Berufung gehen. Dem liegt die Erkenntnis zugrunde, dass Beweise manchmal nicht beweiskräftig sind und Richter gelegentlich irren. Was also soll der Satz von der „ganzen Härte des Rechtsstaats“? Das Wählervolk beruhigen. Ich lege keinen Wert auf die „ganze Härte des Rechtsstaats“, mir reicht schon dessen Funktionieren. Wenn jemand eine Straftat begangen hat, zum Beispiel an Silvester in Köln, wird er sich zu verbergen trachten. Vielleicht findet man ihn, eventuell kann man ihm seine Untat nachweisen, man klagt ihn an, führt einen Prozess und am Ende steht eine (hoffentlich) hieb- und stichfeste Verurteilung, möglicherweise sogar eine Abschiebung. Das Wort „Härte“ ist, bezogen auf einzelne Straftaten, in einem Rechtsstaat unangebracht, denn es suggeriert eine ungleiche Behandlung je nach Fall. Die wäre aber gerade nicht rechtsstaatlich. Offenbar muss man es mal wieder sagen: In einem Rechtsstaat sind vor dem Gesetz alle gleich. Wenn das auch so gehandhabt wird – was wollen wir mehr?