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Hektische Schulbetriebsamkeit

Wenn eines gewiss ist in der Pandemie, dann ist es das Wissen, dass man (fast) nichts weiß. Und wie immer, wenn man keine Ahnung hat, erhöht man die hektische Betriebsamkeit. Dieses Gesetz gilt auch für und in den Schulen. Jeden zweiten Tag erreichen uns neue, sicher wohlgemeinte, aber undurchdachte Ratschläge. So will die wirkungsarme Bundes-Bildungsministerin auch die Grundschüler*innen nur mit Maske beschult sehen. Hat sie eine fachliche Begründung dafür? Nein. Nun geistert wieder einmal das Gespenst der Ferienverlängerung herum. Der NRW-Chef L., der gerne CDU-Chef werden will, verlängert die Weihnachtsferien. Seine Logik: Wenn die Kinder nicht in der Schule sind, können sie sich dort nicht anstecken. Aber irgendwo sind Kinder immer, es sei denn, sie müssen eine Woche zu Hause bleiben und Serien gucken. Sind sie aber unterwegs, treffen sie andere – und können sich (welche Überraschung!) bei ihnen anstecken. Die Lehrerverbände sorgen sich um die Lehre*innen und wollen die Klassen halbieren. Immer soll eine Hälfte zu Hause lernen. Offenbar geht man davon aus, dass die technischen Voraussetzungen inzwischen dafür geschaffen wurden. Leben Lehrkräfte in erhöhter Gefahr, sich anzustecken? Das wird fröhlich behauptet, bewiesen ist es nicht. Das neue Motto lautet: Wir haben zwar keine Ahnung, aber wir wissen es trotzdem. Von Lehrerverbänden sollte man ein höheres Niveau erwarten als von verquer Denkenden. Ähnlich ist es mit dem Schrei nach Lüftungssystemen für Klassenräume: Niemand weiß, wie sie wirken und ob sie es überhaupt tun. Aber haben müssen wir sie trotzdem, sofort. Wer den zweiten Schritt vor dem ersten tut, gerät leicht ins Stolpern.

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Umstrittener Regelbetrieb

Endlich haben die rot-schwarzen Koalitionäre ein Thema gefunden, über das sie sich publikumswirksam streiten können. Kann nach den Sommerferien an den Schulen wieder der „Regelbetrieb“ losgehen, wie es die KMK vereinbart hat und wie es die Ministerin E. beteuert, oder ist das wenig wahrscheinlich, wie der Ministerpräsident K. mutmaßt? Diese Differenz zwischen den Aussagen der beiden Wahlkämpfer ist gar keine. K. ist skeptisch, weil über 20 % der Lehrkräfte fehlten, sie seien „vulnerabel“, also verletzlich oder gefährdet, wenn das Virus sie erwischt. E. ist optimistisch, muss aber einräumen, dass es wegen der fehlenden Lehrkräfte nicht ohne Einschränkungen gehen werde. Ein Streit um des Kaisers Bart. Oder, um es paradox auszudrücken: Wir werden im Herbst an den Schulen einen ungeregelten Regelbetrieb haben. Der müsste allerdings klug geregelt werden. Die Vulnerablen sind ja nicht krank, sondern nur schützenswert, wie wir alle eigentlich. Sie können arbeiten, in der Schule unter Einhaltung der Hygieneregeln oder zu Hause am Bildschirm. Steht ihre Stunde an, so Häckerlings Vorstellung, werden sie „zugeschaltet“. Falls das von einem Nebenraum des Schulhauses aus geschieht, einem Studio sozusagen, wäre das fast wie normaler Unterricht. Ob die Klasse eine zusätzliche Aufsicht braucht oder ob Videoüberwachung ausreicht, müsste von Fall zu Fall entschieden werden. Man könnte eine Hoffnung haben: dass die Schützenswerten dann doch lieber ins Klassenzimmer gehen, wenn ihnen die Videoauftritte zu lästig sind. Oder werden sie nur darüber jammern, was man ihnen zumutet? Sorry, aber ich sehe in den Geschäften, den Lokalen und auf den Flughäfen viele, die mir ziemlich vulnerabel vorkommen. Warum sollte man sie nicht im Unterricht sehen?

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Verhinderter Schulbesuch

Die Kinder sollen wieder zu Schulkindern werden. Wenigstens für zwei Wochen, ehe die sechseinhalb Wochen dauernden Sommerferien sie wieder der häuslichen Quarantäne unterwerfen. Das gehe nicht, liest man in der regionalen Zeitung. Dazu fehlten sowohl die Lehrkräfte als auch der Platz. Warum es an Räumen fehlen soll, wenn nur die Hälfte der Kinder kommen darf, erschließt sich nicht so recht. Die Abstandsregeln sind bei (höchstens) 15 Personen eigentlich gut einzuhalten. Dass man notfalls auch „schichten“ könnte, müsste inzwischen allen klar sein. Zwischen acht und 18.00 Uhr lässt sich viel Unterricht unterbringen. Aber der Platz sei nicht das Hauptproblem, es seien die Lehrerinnen und Lehrer, die fehlten. Warum das? Wo sind die hingekommen. Ach so, sie müssen zu Hause auf ihre Kinder aufpassen. Aber da beißt sich die Katze in den Schwanz: Wenn die Kinder in der Schule wären, müssten Eltern nicht zu Hause bleiben und auf sie aufpassen. Nun gebe es allerdings auch ältere Lehrkräfte, die zu den Risikogruppen gehörten. Die sind „freigestellt“. Offenbar traut man den älteren Menschen nicht zu, dass sie sich durch Abstand und MNS selber schützen. Testen könnte man sie ja auch. Was bei Fußballspielern möglich ist, müsste auch bei Pädagogen leistbar sein. Aber dann steht in der Verlautbarung noch etwas, was Häckerling irritiert. Ein Fünftel der Lehrenden habe sich selbst vom Dienst suspendiert. Wie geht das? Sie fehlen einfach und müssen nicht einmal nachweisen, warum sie nicht arbeiten wollen. Da ist was in der Ausbildung schiefgegangen. Lehrer in BW sind Beamte. Und die haben gefälligst die Pflicht, „mit vollem Einsatz“ ihrem „Dienst“ nachzukommen. Das ergibt sich aus dem privilegierten Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Staat (dem „Dienstherrn“) und seinen beamteten „Bediensteten“. Sollten sich unter den 20 % der Selbstbefreiten, die ihre monatlichen Bezüge dennoch gerne einstreichen, Drückeberger befinden, wäre das ein treffliches Argument gegen das „Beamtenverhältnis“.