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Grün-Rot und die Grundschulempfehlung

Wir erleben auch bei den Koalitionsverhandlungen zwischen Grünen und SPD das sattsam Bekannte. Einerseits treffen sich dir Koalitionäre immer mal wieder, um über ihre künftige Politik zu sprechen, andererseits gibt es (gezielte?) Mitteilungen an die Presse einzelner Abgeordneter. So auch in Sachen Grundschulempfehlung. Die wird zwar erst heute Gegenstand der grün-roten Verhandlungen sein, aber gestern haben wir schon erfahren, was herauskommen wird: Die Bildungsempfehlung wird abgeschafft.

Sie diente bisher der Steuerung des Übergangs in die weiterführenden Schulen. Weil man aber eine Einheitsschule (Gemeinschaftsschule) anstrebt, ist sie künftig entbehrlich. Solange es noch Gymnasien und Realschulen gibt, soll ein Beratungsgespräch genügen. Die Schule sagt, was sie für richtig hält, die Eltern tun, was sie für richtig halten. Und wenn sie das „Falsche“ für richtig halten? Dann haben die Realschulen und Gymnasien das Problem, ein erfolgloses Kind nach einer leidvollen „Probezeit“ dort hinzuempfehlen, wo es vielleicht erfolgreicher ist.

Man merkt die Absicht und ist verstimmt. Was als Stärkung der Elternrechte verkauft wird, wird zu mehr Arbeit und Ärger in den betroffenen Schulen, zu mehr Frust und Wut bei den Eltern und zu mehr Leid und Enttäuschungen bei den Schulkindern führen. Als wunderbaren Ausweg aus diesem Schlamassel wird man die gemeinsame Einheitsschule propagieren. Da gibt es kein Hin und Her mehr, weil alle zehn Jahre (bis zum Alter von 16) einträchtig beieinander sind.

Auch die Stuttgarter Nachrichten (6.4.11) sind für die Abschaffung der Bildungsempfehlung, weil sie meinen, dass sich so die unterschiedlichen Übergangszahlen zwischen Stadt und Land angleichen würden. Hier bleibt die Logik auf der Strecke; denn warum sollten nach der Freigabe des Übergangs in Heidelberg auf einmal weniger Eltern ihre Kinder aufs Gymnasium schicken wollen und in Oberschwaben mehr?

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Die Liberalen und ihr Auftrag

Da es den vereinten Medien immer noch nicht gelungen ist, die FDP totzukriegen, wird die finale Frage gestellt, wozu man sie überhaupt noch brauche. Die Frage ist gar keine, sondern eine Feststellung: Man braucht sie nicht. Der Blogschreiber setzt dem – was nicht überraschen mag – entgegen: Und man braucht sie doch, und zwar dann, wenn sie sich als die Partei versteht, der die Stärkung des Rechte des Einzelnen besonders besonders wichtig ist.

Wer die Freiheit des Individuums stärken will, muss sich gegen einschränkende Gesetze und Regelungen wenden. Er muss dem Bürger vertrauen und nicht misstrauen, muss ihn ernst nehmen und nicht wie ein unmündiges Kind behandeln, muss Chancen eröffnen, statt sie zu verhindern, muss auf Einsicht, nicht auf Druck setzen, muss zum Handeln ermutigen und nicht zum erduldenden Hinnehmen.

Das gilt – erstes Beispiel – für den finanziellen Bereich: Dort geht es im Grundsatz darum, dass der Bürger „sein“ Geld selbst ausgeben darf und nicht der Staat ihm diese Arbeit abnimmt.

Das gilt – zweites Beispiel – für den wirtschaftlichen Bereich: Dort geht es im Grundsatz darum, Hemmnisse bei der Gründung und Führung von „Existenzen“ abzubauen und nicht durch immer mehr Regelungen die Motivation einzufrieren.

Das gilt – drittes Beispiel – für den Bereich der Daseinsvorsorge. Dort geht es im Grundsatz darum, die Verantwortung des Einzelnen für das eigene Wohl und Wehe zu stärken und ihm nicht alles Nachdenken darüber abzunehmen.

Das gilt – viertes Beispiel – für den Bereich der schulischen und außerschulischen Bildung und Ausbildung. Dort geht es im Grundsatz darum, die Bedingungen zum eigenverantwortlichen Lernen zu verbessern und nicht mit dümmlichen Slogans wie die vom „längeren gemeinsamen Lernen“ den Eindruck zu erwecken, im Kollektiv werde man ganz von selbst schlauer.