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Untergetauchte Schulabgänger

Wer den Anforderungen einer Schulform (Realschule, Gymnasium) nicht gewachsen ist, muss die Schule verlassen. Wer die 5. Klasse nicht schafft, sollte dies unbedingt tun. Der Rat zum Abgang wird in der Zeugniskonferenz formuliert und im Jahresendzeugnis vermerkt. In der Regel erläutern Schulleitung oder Klassenlehrer den Erziehungsberechtigten die Gründe und machen ihnen klar, was sie nun zu tun haben: eine neue Schule für ihr Kind zu suchen. Gerne bietet die Leitung der „alten“ Schule an. Sie kann mit der Leitung der gewünschten neuen Schule Kontakt aufnehmen und ausloten, ob eine Chance besteht, dass das gescheiterte Kind dort einen Platz bekommt. Wollen die Eltern selbst tätig werden, muss man ihnen eine Frist setzen, am besten den letzten Schultag des zu Ende gehenden Schuljahrs, denn in diesen Tagen werden die neuen Klassen gebildet. Gibt es keine Information bis zum gesetzten Termin, sollte die abgebende Schule „nachfassen““ bzw. erinnern, dass die Schulsuche dringlich ist. Hält man sich an dieses Prozedere, kann es nicht dazu kommen, dass zum Beginn des neuen Schuljahrs hunderte von Schülern noch keine Bleibe gefunden haben, dass sie abgewiesen werden, weil die Kapazitäten der gewünschten neuen Schule erschöpft sind. Vielleicht wäre es an der Zeit, die Schulverwaltung würde die Schulleitungen auf das Problem hinweisen und das Verfahren präzisieren bzw. in Erinnerung rufen.

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