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Mangelhaftes Lesen

Leider ist es keine Überraschung, das Ergebnis der neuen IGLU-Studie: Es fehlt einem Viertel der deutschen Grundschüler an den einfachsten Lesekenntnissen. Der Niedergang ist seit dem Jahr 2000 offenbar unaufhaltsam. Jetzt werden wieder die allbekannten Forderungen laut, die Bildungspolitik solle etwas gegen diesen Missstand unternehmen. Man wird nun weiter an den Symptomen herumdoktern, aber das Problem nicht an der Wurzel angehen. Dass es im häuslichen Umfeld an der Fähigkeit und auch Bereitschaft mangelt, so etwas wie Lesekultur zu zelebrieren, ist nicht schnell zu ändern, daher ist vor allem der Ort des Lesenlernens in der Pflicht, die Schule. Es bedarf eines klar strukturierten und allseits bekannten Lese-Curriculums. In jeder Klasse ist der zu erreichende Standard zu definieren, sind den Lehrkräften die notwendigen methodischen Schritte und Ziele zu vermitteln. Dazu gehört vor allem das Üben. Jede Stunde muss auch eine Lesestunde sein. Jedes Kind muss täglich zeigen, was es kann und was noch nicht. Den Eltern und Erziehern wird bei den „Elternabenden“ laufend Bericht erstattet, den Vätern und Müttern in Einzelgesprächen kontinuierlich mitgeteilt, wie es mit dem Können ihres Kindes steht. Wer sich der schulischen Information verweigert, wird „einbestellt“. Da müssen sich die Verantwortlichen einen Ruck geben: Auch Sanktionen dürfen in hartnäckigen Fällen von elterlicher Schulabstinenz nicht ausgeschlossen werden. In Deutschland herrscht Schulpflicht. Es muss peinlich sein, sich als schlechter Leser zu erweisen. Wer die Leselern-Zusatzangebote der Schule nicht annimmt, wird mit sanftem oder stärkerem Druck dazu genötigt. Es muss ein Ende haben mit der Beliebigkeit der Bildungsteilnahme. Gender-Klarstellung: Das gilt für jedes Mädchen, jeden Jungen, jeden Vater und jede Mutter.

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Gemessene Lehrerarbeit

Die Arbeitszeit der arbeitenden Menschen solle genauer vermessen werden, hat der Bundesarbeitsminister beschlossen. Offenbar will man mehr Klarheit und auch mehr Gerechtigkeit. Das Messen der Arbeitszeit von lehrenden Menschen zu messen, ist nicht ganz einfach. Sie setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: dem Deputat, also der Anzahl der Schulstunden, die zu halten sind. Die dauern jeweils 45 Minuten und werden durch Pausen von 5 bis 20 Minuten voneinander getrennt. Sind die Pausen auch Arbeitszeit? Ja, denn man muss von der einen Klasse zur anderen gehen, und zwar über das Lehrerzimmer oder den Ort, wo man seine Lehrunterlagen liegen hat. Zum Unterricht kommen in der Schule die Stunden, in denen Klassen zu beaufsichtigen sind oder die großen Pausen, in denen man darauf achten soll, dass die lieben Kinder sich nicht kloppen oder auf andere Weise wehtun. Dann gibt es allerlei Konferenzen (Klassen-, Fach-, Zeugnis- und andere Lehrerkonferenzen, vor allem die GLK, die Gesamtlehrerkonferenz) sowie die Sprechstunden für die Eltern. Das alles zu genau zu messen, wird schwierig, aber eine Zeitpauschale ließe sich schon errechnen. Aber dann gibt es noch den schwierigsten Teil der Lehrerarbeitszeit, die häusliche: die Unterrichtsvor- und -nachbereitung sowie die Korrekturen. Diese Zeiten sind individuell sehr unterschiedlich. Sie hängen ab von den Fächern, die unterrichtet werden. Aber es müsste möglich sein, gerundete Zeiten für die Korrektur von Aufsätzen (in Unter-, Mittel- und Oberstufe) zu definieren, für Englisch- oder Mathematikklausuren, für Klassenarbeiten in Biologie, Geschichte oder Erdkunde, für Vokabeltests oder andere schriftliche Wiederholungsarbeiten. Man müsste eine Dauer für die Erstellung von Zeugnissen erheben und festlegen. Was gibt es noch? Die Fortbildung. Sie findet nicht nur bei Tagungen statt oder bei pädagogischen Tagen, sie ist auch eine häusliche Aufgabe. Man muss Sach- und Fachbücher lesen, sich ins Digitale einarbeiten, Theaterbesuche durch einen Theaterbesuch vorbereiten. Manche haben auch noch die Aufgabe, Klassen ins Schullandheim, bei der Studienfahrt beim Schüleraustausch oder einfach nur am Wandertag zu begleiten. Und so weiter. Das alles zusammen ergibt die Lehrerarbeitszeit. Sie ist in den Ferien kürzer und während der Schulwochen deutlich länger als 41 Stunden. Und was ist, wenn sich ein Durchschnitt ergibt, der über dem angeordneten Dienstauftrag eines Beamten liegt? Gibt es dann eine Arbeitszeitverkürzung? Man darf gespannt sein.