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Kinderquäler

Die Gewerkschaft mit dem Namen eines italienischen Opernkomponisten erzeugt Misstöne. Sie steuert auf einen „Erzwingungsstreik“ hin. Dieses Kompositum (Grundwort: Streik, Bestimmungswort: Erzwingung) hat eine brutale Strahlkraft. Wer etwas erzwingen will, muss Zwang anwenden, also Gewalt, aber wem wird hier Gewalt angetan? Angeblich sollen die Städte und Gemeinden dazu genötigt werden, den Forderungen der Gewerkschaft zu willfahren. Die Opfer des Streiks sind aber nicht die öffentlichen Arbeitgeber, deren Mitarbeiter arbeiten unbehelligt weiter, sondern es sind Unbeteiligte, Eltern und ihre kleinen Kinder. Die Väter und Mütter sollen Urlaub nehmen und auf eigene Kosten ihre Kinder hüten, damit die eigens dafür bezahlten Aufpasserinnen von der Arbeit des Betreuens freikommen und, ohne einen Finger zu rühren oder allenfalls eine rote Trillerpfeife zu betätigen, die Erfüllung ihrer Forderungen erzwingen können. Wenn jemand einem anderen Gewalt antut, um von einem Dritten etwas zu bekommen, dann nennt man das Geiselnahme. Die gilt in unserem Land bisher als strafbare Handlung. Aber den Gewerkschaften ist hierzulande offenbar alles erlaubt. Notabene: Gerne soll man die Gehälter der Kita-Mitarbeiterinnen erhöhen, die Eltern werden eine Tarifanpassung schlucken, aber die Forderung einer anderen Laufbahneinordnung ist unbillig. Die bekommen andere auch nur, wenn sie entsprechende höhere Qualifikationen vor- oder nachweisen können. Wer fällt den Verantwortlichen dieser Operngewerkschaft in den Arm?

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Übertroffen – Berliner Bildungsfahrplan

Bayerns Ministerpräsident hat sich jüngst beklagt, dass die Nutznießer des Länderfinanzausgleichs sich Dinge leisten könnten, die den Geberländern im Süden der Republik nicht möglich seien. Dafür hat er heftige Schläge bekommen. Schließlich dürfe jedes Land mit seinem Geld machen, was es wolle, gaben die Empfänger kund. Berlin macht in der Schulpolitik was draus. Es übertrifft auch Baden-Württemberg in dieser Hinsicht um einiges.

Laut einer Mitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, nachzulesen auf deren Internetseiten, ist in der Hauptstadt schon jetzt das letzte Kita-Jahr kostenlos, ab 2011 werden drei Jahre umsonst sein. Davon können die Eltern im „reichen Süden“ nur träumen. Im vierten Lebensjahr gibt es in Berlin für alle Kinder einen verbindlichen Sprachtest. Wer Defizite zeigt, muss im letzten Kita-Jahr an einer täglichen Sprachförderung teilnehmen – man beachte: „muss“ und „täglich“. Auch davon sind wir in Baden-Württemberg noch weit entfernt.

In Berlin beginnt die Schulpflicht in dem Jahr, in dem ein Kind sechs Jahre alt wird. Es kann also sein, dass es bereits mit fünf eingeschult wird. Das ist früh, aber das soll so sein, damit alle Kinder möglichst früh gefördert werden. Dass dadurch Jahrgangsstufen übergreifende Klassen entstehen, ist ausdrücklich erwünscht. Ältere und Jüngere sollen gemeinsam lernen.

Auch für die Eltern wird etwas getan. Die Grundschulen bieten, heißt es, „verlässliche Betreuung von 6 Uhr bis 18 Uhr an.“ Das ist sehr zu loben. Allerdings dürfte es nicht billig sein. Doch den Berlinern sei es gegönnt; sie tun was für die Kinder mit dem Geld, das aus Baden-Württemberg kommt.
(Blog-Eintrag Nr. 113)