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Unerlaubt – Handy im Unterricht

Im Theater, im Kino, beim Konzert muss man es tun, in manchen Bussen und Bahnen wurde es lange gefordert, das Abschalten der Handys. Auch im Unterricht möchten die Lehrerinnen und Lehrer keine Störung durch Klingeltöne, keinen heimlichen Text- und Bildversand unter der Bank, kein unbeobachtetes Fotografieren oder Filmen während der Stunde. Daher verbieten manche Schulen das Mitbringen von Handys oder verlangen zumindest deren Stilllegung in der Unterrichtszeit.

Hätten sich alle Schüler an das Verbot gehalten, wären sie nicht – wie in Winnenden oder jüngst in Ansbach – in der Lage gewesen, das gewalttätige Eindringen ins Klassenzimmer der Polizei zu melden und damit deren schnelles Eingreifen auszulösen. Also das Handy doch für solche Notsituationen eingeschaltet lassen und die unvermeidlichen Störungen des Unterrichts in Kauf nehmen? Das von der Landesregierung Baden-Württemberg nach den Ereignissen von Winnenden eingesetzte Expertengremium möchte das offenbar.

Ein Ausweg wäre es, dass nur die Lehrkraft ihr Telefon eingeschaltet bei sich trägt. Aber was tun, wenn sie im Notfall außer Stande wäre, es zu verwenden? Oder nur einigen Schülern das „Amt des Notrufers“ übertragen? Das würden die anderen als ungerecht empfinden. Also doch kein Verbot und alle, die wollen, haben ihr Gerät nicht nur dabei, sondern auch in Betrieb? In der Tat: nur so ist im Ernstfall die Informationsmöglichkeit gegeben.

Aber dann führt kein Weg daran vorbei, die Spielregeln für die Benutzung oder besser Nichtbenutzung während des Unterrichts klar zu definieren, am besten zusammen mit den Schülern, und auch gut einzuüben. Wer diese Regeln nicht einhält, wer heimlich mit der Freundin korrespondiert oder Videos aufnimmt oder zeigt, muss die fälligen Sanktionen aushalten. Im Übrigen: „Geschäftigkeit unter der Bank“ gab es auch in den Zeiten vor dem Handy. Es wurden in langweiligen Stunden heimlich Bücher gelesen, man hat Briefchen weitergereicht oder mit einem interessanten Gegenstand, dem neuen Taschenmesser zum Beispiel, herumgespielt. Die Schule bestand noch nie nur aus Unterricht.

2 Antworten auf „Unerlaubt – Handy im Unterricht“

Ich denke, dass Handys im Unterricht genau wie bei der Arbeit fehl am Platz sind. Besser man lernt früh, dass es ein Luxus-Privatvergnügen ist und keine Lebensnotwendigkeit.
Man kann die Handys auch ausgeschaltet in der Tasche haben, so sind sie verfügbar, wenn ein Notfall eintritt, und stören den Unterricht nicht.

An Boris: Das war die bisherige Linie der meisten Schulen. Aber nach den Ereignissen in Winnenden und zuletzt in Ansbach seht die Sache ein wenig anders aus. Bei beiden Angriffen auf die Schulen trieben die Täter in Klassenzimmern ihr brutales Unwesen. Der Notruf an die Polizei kam von Schülern mit offensichtlich angeschalteten Handys. Wer hätte in einer solchen Situation den Mut und die Zeit, sein Handy erst einmal zu aktivieren? Wer wüsste seine Pin noch? Das Eintippen ist auffällig und würde die Täter provozieren. Der Notruf aber geht unauffällig.
Was also tun?

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