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Politik

Über den Landeselternbeirat 1

Der Rücktritt der Landeselternbeiratsspitze in Baden-Württemberg wird als ein „Paukenschlag“ gedeutet, der das Ministerium in Schwierigkeiten bringen werde. Aber ein Paukenschlag in einem Musikstück verklingt sehr bald. Wird es mit dem Rücktritt auch so sein, dass er rasch verhallt?

Häckerling findet manches bedenkenswert, was die Damen Staab und Wiegert als Begründung für ihren Ausstieg angeben. Auf einen Aspekt möchte er hier eingehen, auf die Situation der Grundschüler. Nicht so wichtig ist ihm der Wunsch nach dem täglichen Apfel für sie, aber die Empfehlung, die ihren weiteren Schul-Weg steuert, bedarf durchaus einer kritischen Überprüfung. Die Elternvertreterinnen nennen als einen Grund für ihren Rücktritt …

„… die verbindliche Grundschulempfehlung, die ohne einen einzigen Beleg für ihren Sinn als Faustpfand der Grundschulen gegenüber den Eltern aufrecht erhalten wird. Die Grundschüler und ihre Eltern sind auf Gedeih und Verderb einer Willkür ausgesetzt, die sich auf die Benotung von 2 Fächern im ersten Halbjahr der 4. Klasse beschränkt.“

Mit anderen Worten: Die Grundschulempfehlung ist nicht nur sinnlos, sondern auch unseriös und wird von der Schule als Machtinstrument missbraucht. Starke Worte, über die man sich in der Kultusverwaltung aufregen dürfte. Aber so ganz daneben ist diese Aussage nicht. Es fehlt nämlich in der Tat eine gründliche Untersuchung (in Form einer Langzeitstudie) über die Treffsicherheit dieser Prognose, über ihr (oft problematisches) Zustandekommen und über eine Alternative zu diesem mittlerweile doch sehr in die Jahre gekommenen Instrument der Schülersteuerung.

(Blog-Eintrag Nr. 139)

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