Wenn alle miteinander streiten, wenn Argumente nicht mehr gehört werden, wenn keiner dem andern mehr traut und nur noch Schlimmes unterstellt wird, dann ist es Zeit für eine Schlichtung. So eine läuft gerade bei Stuttgart 21. Allerdings wissen wir noch nicht, wo es damit hinausläuft. Aber wir nehmen einmal an, dass nachher alle versöhnt sind, wieder aufeinander hören und sich über den Weg trauen.
Auch G 8 ist so ein Thema, dessen Diskussion vergiftet ist. G 8, das ist das Kürzel für den achtjährigen gymnasialen Bildungsgang. Der ist im Land Baden-Württemberg zum Zankapfel geworden. Eltern berichten von überforderten Kindern, die außer für die Schule für nichts mehr Zeit haben, in ihren Leistungen abfallen und krank werden.
Ministerin Schick hat wieder einmal versucht, die Wogen zu glätten. Die Kinder der Klassen 5 und 6 dürfen nur noch 32 Stunden (zu je 45 Minuten) und nicht mehr als zwei Nachmittage in der Woche Unterricht haben. Die folgenden Jahrgänge werden bei drei Nachmittagen gedeckelt. Die berühmten Pool-Stunden, einst eingeführt, um den Verlust an Unterricht, den der Wechsel zu G 8 mit sich bringen würde, ein wenig auszugleichen und das Baden-Württemberger Abitur solide zu halten, diese ursprünglich 12 Stunden hat man schon vor Jahren auf zehn reduziert. Nur fünf davon dürfen nun noch den Fächern zur Verfügung stehen; der Rest ist fürs Fördern bestimmt.
Auch das wird die Gemüter nicht beruhigen. Einige wollen unbedingt zurück zum neunjährigen Bildungsgang und damit auch zur einst beklagten Überalterung der hiesigen Abiturienten. Was tun?
Es muss geschlichtet werden, aber nicht vor laufenden Kameras, sondern so: Das Kultusministerium schickt an Schulen, in denen geklagt wird – das sind offenbar nicht alle – eine Person ihres Vertrauens, die nachfragt, worüber Klage geführt wird. Vielleicht genügen mancherorts nur ein paar kleine Änderungen am schulischen Organisations- und Unterrichtsmodell, um den Frieden herzustellen.
(Blog-Eintrag Nr. 231)