Die baden-württembergische Landesregierung hat dieser Tage ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Inklusion an den allgemein bildenden Schulen befördern soll. Gemeint ist mit Inklusion der gemeinsame Unterricht von Kindern ohne und solchen mit „Behinderung“. Das Wort ist inzwischen „verpönt“, weil es diskriminiere, aber sinnvolle Ersatzbegriffe fehlen. Doch auch das Wort „Inklusion“ hat seine Tücken. In der Chemie z. B. bezeichnet es den „Einschluss von Fremdsubstanzen in Kristallen“.
Könnte es sein, dass es den behinderten Kindern in „normalen“ Schulklassen ähnlich ergeht? Dass sie in ihnen eingeschlossen sind oder sich so fühlen, sich nicht mehr bewegen können wie die „Fremdsubstanzen“ in den Kristallen? Ganz so schlimm wird es wohl nicht werden, aber auf die leichte Schulter nehmen darf man die Aufgabe der Inklusion nicht. Von Lehrern, die sich oft schon mit 28 „Normalen“ bis an ihre Belastungsgrenze quälen müssen, zu verlangen, dass sie den ein oder zwei körperlich oder geistig Gehandikapten in der Klasse sensibel begegnen, ihnen in jeder Hinsicht „gerecht“ werden, auf sie in ganz besonderer Weise achten, das ist eine Herkulesaufgabe. Leider aber sind viele Lehrkräfte nicht so stark wie der sagenhafte Herkules, sondern eher durchschnittlich kräftig. Sie kommen oft an ihre Grenzen, überschreiten sie gar; sie werden körperlich und psychisch krank, weil sie sich überfordert fühlen und weil sie sich auch noch vorwerfen, die gestellten Aufgaben nicht zu erfüllen.
Das Unterstützungssystem muss also ziemlich umfangreich werden, wenn die Inklusion gelingen soll. Misslingt sie, leiden alle darunter, die Lehrer, die Eltern und vor allem die Schüler, seien sie nun behindert oder nicht.